Das Erreichen einer jährlichen Lieferschwelle, eines Grenzwertes für den Versandhandel, ist eine Umsatzsteuernummer unerlässlich. Hier ein paar Infos zur französischen Lieferschwelle.
Antonia Klatt
Last Updated on 22 October 2021
Grenze der Lieferschwelle in Frankreich
Der Verkauf ins Ausland und das Erreichen der jährlichen “Importgrenze”, der Lieferschwelle für Distance Selling, erfordert eine Umsatzsteuerregistrierung in den jeweiligen Verkaufsländern.
No content has been found here, sorry 🙂Natürlich gibt es noch einige andere Gründe für eine Steuernummer aber jetzt konzentrieren wir uns auf die Lieferschwelle Frankreichs im Versandhandel (Distance Selling).
Wenn du beispielsweise in einem Lager in Deutschland an Kunden in ganz Europa verkaufst, war die Umsatzsteuerregistrierung in den Verkaufsländern nur dann erforderlich, wenn die jährlichen Lieferschwellen des Einfuhrlandes erreicht wurden.
Diese Regelung wurde im Juli 2021 allerdings geändert. Seitdem gelten keine Landes-spezifische Lieferschwellen mehr und stattdessen ist das Erreichen der EU-weiten Schwelle für den Fernverkauf von 10.000 € entscheidend für die Umsatzsteuerpflicht im EU-Ausland. Umsätze unterhalb dieser Schwelle werden nach wie vor mit dem heimatlichen Steuersatz besteuert und die Steuer dort auch abgeführt. Doch sobald die Umsätze der Fernverkäufe die 10.000€ Schwelle übersteigen, muss mit den ausländischen Steuersätzen versteuert und die Umsatzsteuer auch in den jeweiligen Verkaufsländern abgeführt werden. Dann ist auch eine Registrierung und eine Umsatzsteuer-Voranmeldung in diesen Ländern fällig.
Lieferschwelle Frankreich: Beim Import aus Deutschland nach Frankreich betrug die jährliche Grenze 35.000 €. Nach Erreichen dieses Betrages, also wenn du Waren im Wert von 35.000 € nach Frankreich verkauft hast, musste in Frankreich eine Steuernummer beantragt werden.
Seit Juli 2021 gilt für Fernverkäufer allerdings die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 €. Der beispielhafte Umsatz von Fernverkäufen von Deutschland nach Frankreich in Höhe von 35.000 € liegt damit bereits über der neuen EU-weiten Schwelle. Die ersten 10.000 € Umsatz werden noch immer mit dem deutschen Umsatzsteuersatz in Deutschland versteuert. Allerdings muss nun schon der 10.001e und jeder weitere Euro mit dem französischen Umsatzsteuersatz versteuert und in Frankreich abgeführt werden. Auch ist bereits ab 10.000€ eine Registrierung, Voranmeldung und Steuererklärung in Frankreich nötig.
Die neue Lieferschwelle von 10.000 € gilt außerdem EU-weit. Wenn diese Schwelle also übergreifend erreicht wird, zum Beispiel insgesamt durch Verkäufe von Deutschland nach Polen, Italien und Frankreich, dann muss der Händler sich ab diesem Moment gleichzeitig in allen drei Ländern registrieren. Es ist nicht mehr nötig einzelne Landes-spezifische Schwellen zu erreichen.

USt-Nummer in Frankreich registrieren

USt-Voranmeldung in Frankreich einreichen
Lieferschwelle Frankreich in Euro/US-Dollar
Die Lieferschwelle von 35.000€ war durchschnittlich hoch. Deshalb sollten vor allem Seller, die nach Frankreich verkaufen, die Umsätze seit Juli 2021 stark im Blick halten und bei Überschreiten der neuen EU-weiten Schwelle schnell tätig werden.
US-Dollar | Euro | |
frühere Lieferschwelle Frankreich | ~ $ 38.000 | 35.000 € |
neue EU-weite Lieferschwelle | ~ $ 11.900 | 10.000 € |
Für manche Seller lohnt sich aber stattdessen auch die Nutzung des One-Stop-Shops, des OSS-Verfahrens. Wer sich für den OSS registriert, kann die EU-weite Lieferschwelle nicht mehr in Anspruch nehmen. Allerdings wird im Gegenzug die Umsatzsteuer-Registrierung, -Voranmeldung und -Abfuhr in mehreren Ländern deutlich vereinfacht. Auch bei der OSS-Registrierung hilft hellotax weiter.