Mit stetig steigender Kaufkraft exportieren immer mehr FBA-Händler nach Polen und profitieren vom dortigen Amazonmarkt. Ab einer gewissen Einfuhrmenge ist jedoch eine Registrierung notwendig.
Antonia Klatt
Last Updated on 22 October 2021
USt.-Lieferschwelle: Polen
Es gibt mehrere Gründe und Faktoren, die zu einer Registrierungspflicht führen und eben eine Umsatzsteuer benötigen. Einer dieser Gründe ist die Erreichung der Lieferschwelle.
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Bis zum Juli 2021 gab es einen bestimmten Wert für jedes europäische Land. Solange die Waren, die in ein Land exportiert wurden, diesen Wert nicht erreichten, musstest du in diesem auch keine Steuernummer beantragen. Sobald du aber die Lieferschwelle innerhalb eines Kalenderjahres erreichtest, musstest du dich auch in diesem Land um eine Umsatzsteuernummer kümmern.
Diese Regelung wurde im Juli 2021 geändert. Lieferschwellen der einzelnen Länder, so auch Polen, wurden abgeschafft und stattdessen eine EU-weite Schwelle für den Fernverkauf von 10.000 € eingeführt. Lieferungen und Leistungen bis zu diesem Limit werden mit dem heimatlichen Steuersatz besteuert und die Umsatzsteuer im Heimatland abgeführt. Sobald die Fernverkäufe die EU-weite Schwelle von 10.000€ aber übersteigen, wird die Umsatzsteuer in jedem Land, in dem verkauft wird, fällig. Dann ist auch eine Registrierung und eine Umsatzsteuer-Voranmeldung in diesen Ländern fällig.

USt-Nummer in Polen registrieren

USt-Voranmeldung in Polen einreichen
Ein Seller in Deutschland verkauft beispielsweise Waren im Wert von 25.000 € innerhalb von 4 Monaten nach Polen. Die jährlich Lieferschwelle in Polen, wenn es um Distance Selling geht, betrug bis dato 160.000 PLN, bzw. ca. 37.000 €.
Eine Umsatzsteuerregistrierung war also noch nicht notwendig. Da allerdings bereits nach 4 Monaten 25.000 € von ~37.000 € erreicht wurden ist es sehr wahrscheinlich, dass innerhalb des Jahres noch eine Registrierung angefallen wäre. Dementsprechend müssen auch Voranmeldungen und Steuererklärungen eingereicht und bezahlt werden.
Seit Juli 2021 gilt allerdings die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 €. Ein Warenumsatz von 25.000 € liegt damit bereits über der Schwelle. Die ersten 10.000 € Umsatz werden mit dem deutschen Umsatzsteuersatz in Deutschland versteuert. Allerdings muss der 10.001e und jeder weitere € mit dem polnischen Umsatzsteuersatz versteuert und in Polen abgeführt werden. Daher ist bereits nach circa 2 Monaten eine Registrierung, Voranmeldung und Steuererklärung in Polen nötig.
Wenn die Lieferschwelle in mehreren Ländern erreicht wurde, dann musste man sich auch in jedem einzelnen dieser Länder um eine Steuer-ID kümmern.
Auch dieser Aspekt wurde durch die neue EU-weite Lieferschwelle von 10.000 € geändert. Sobald die Schwelle übergreifend, das heißt insgesamt, erreicht wird, zum Beispiel durch Verkäufe nach Polen, Frankreich und Italien, wird in all diesen Ländern gleichzeitig eine Registrierung fällig. Die Registrierungspflicht hängt nicht mehr Landes-spezifisch von einzelnen Schwellen, sondern vom Gesamtumsatz im Fernverkauf ab.
Lieferschwelle in Polen: PLN, EUR, US-Dollar
In Zloty | Euro | US-Dollar | |
frühere Lieferschwelle Polen | 160.000 PLN | ~37.000 € | ~$ 41.000 |
neue EU-weite Lieferschwelle | ~ 45.500 PLN | 10.000 € | ~ $ 11.900 |
Für manche Seller lohnt sich auch die Nutzung des One-Stop-Shops, des OSS-Verfahrens. In diesem Fall entfällt die EU-weite Lieferschwelle komplett, allerdings wird die Umsatzsteuer-Registrierung, -Voranmeldung und -Abfuhr in mehreren Ländern deutlich vereinfacht. Auch hierbei hilft hellotax weiter.