Wenn dein Firmensitz außerhalb des Vereinigten Königreichs liegt aber viele deiner Produkte nach dort verkauft werden, benötigst du ggf. eine britische USt.-IdNr. Das war bis Anfang 2021 der Fall, wenn deine Verkäufe in das Vereinigte Königreich die jährliche Lieferschwelle erreichen.
Antonia Klatt
Last Updated on 16 July 2021Lieferschwelle Vereinigtes Königreich
Du lagerst Waren in einem der Fulfillment-Center von Amazon? Hast ein Unternehmen in einem Land gegründet? Dann ist ein eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich.
Auch der Verkauf via Distance Selling und das damit verbundene Erreichen der jährlichen Lieferschwelle machen eine Registrierung erforderlich. Jetzt mehr zur Lieferschwelle im Vereinigten Königreich.
Lieferschwelle UK: Beispiel
Du bist ein Verkäufer aus Deutschland, der nur in Deutschland registriert ist und seine Waren in verschiedene Länder in Europa verkauft.
Da du über den Versandhandel verkaufst, z.B. als Amazon FBA-Verkäufer, wird dieser Prozess als Distance Selling bezeichnet und das bedeutet, dass du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigst sobald du eine bestimmte Menge an Waren an Kunden innerhalb eines Landes verkaufst.
Bisher gab es Landes-spezifische Lieferschwellen, bei deren Überschreitung eine zusätzlich USt-IdNr. beantragt werden musste. Im Juli 2021 wurden Landes-spezifische Lieferschwellen allerdings abgeschafft und stattdessen eine EU-weite Schwelle für den Fernverkauf von 10.000 € eingeführt. Umsätze aus Lieferungen und Leistungen, die unter dieser Schwelle liegen, werden weiterhin mit dem heimatlichen Steuersatz besteuert und auch im Heimatland abgeführt. Sobald die Umsätze aus Fernverkäufen die EU-weite Schwelle aber insgesamt überschreiten, setzt die Umsatzsteuerpflicht in allen Ländern, in denen verkauft wird ein.
Seit Anfang 2021 ist Großbrittanien aber auch nicht mehr Teil der europäischen Steuer- und Zollunion. Seitdem regelt das britische Finanzamt, das HMRC die Umsatzsteuer-Belange europäischer Händler, die Fernverkäufe nach Großbritannien tätigen.
Gehe zu
USt.-Registrierung & Voranmeldungen
Sagen wir, dass Menschen aus Italien dein in Deutschland hergestelltes Produkt lieben, du hast bereits die Lieferschwelle von Italien erreicht und dich dort für die Umsatzsteuer registriert. Jetzt willst du versuchen, auf dem britischen Markt zu verkaufen, und es ist ein sofortiger Erfolg.
Kunden aus dem Vereinigten Königreich bestellen deinen Artikel und der Umsatz innerhalb der ersten 4 Monate (ausschließlich an Kunden in Großbritannien) beträgt 55.000 £ (61.600 €).
Da der jährliche Schwellenwert für das Vereinigte Königreich bis dato 70.000 £ (ca. 78.000 €) betrug, hast du sehr wahrscheinlich bereits nach einem halben Jahr den Lieferschwellen-Grenzwert erreichen und eine Umsatzsteuernummer im Vereinigten Königreich beantragen müssen.
Seit Juli 2021 gilt allerdings die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 €. Diese bezieht sich auf alle Umsätze aus Fernverkäufen innerhalb der EU. Da Großbrittanien nicht mehr Teil der Union ist, zählen die Umsätze aus Verkäufen ins Vereinigte Königreich nicht mehr dazu.
Da die neue EU-weite Lieferschwelle geringer ist, als die bisherige italienische Lieferschwelle, die bereits erreicht wurde, ist bereits in Italien und in allen anderen europäischen Ländern, in die verkauft wird, eine Umsatzsteuerregistrierung fällig. Die ersten 10.000 € Umsatz werden mit dem deutschen Umsatzsteuersatz in Deutschland versteuert. Allerdings muss der 10.001e und jeder weitere € mit dem Landes-spezifischen Umsatzsteuersatz versteuert und in den jeweiligen Verkaufsländern abgeführt werden.
In Großbrittanien sieht das anders aus. Die britische VAT Reform hat einige neue Regelungen mit sich gebracht, über die sich Fernverkäufer informieren sollten.
- Alle Produkte müssen Umsatzversteuert werden. Bisher galt im Vereinigten Königreich eine Umsatzsteuerbefreiung für Produkte, die weniger als £15 kosten. Diese gilt nun nicht mehr.
- Produkte, die weniger als £135 kosten, werden mit der normalen britischen Umsatzsteuer, anstatt der Importsteuer versteuert. Diese Steuerlast wird vom britischen Endkäufer getragen und muss vom ausländischen oder innländischen Verkäufer im Zuge einer regulären Umsatzsteuervoranmeldung angegeben und bezahlt werden. Eine vereinfachte Zollanmeldung ist trotzdem erforderlich
- Online Marktplätze, die den Kauf eines Produkts unter £135 ermöglicht haben, das bereits im Königreich lagert, sind für die Meldung der anfallenden Umsatzsteuer zuständig.
Lieferschwellen UK in Euro, Dollar und Pfund
Britische Pfund | Euro | US-Dollar | |
frühere Lieferschwelle GB | £ 70.000 | ~ 78.000 € | ~$ 93.000 |
neue EU-weite Lieferschwelle | nicht mehr zutreffend | nicht mehr zutreffend | nicht mehr zutreffend |
Für Seller, die auch in vielen anderen europäischen Ländern im Fernverkauf aktiv sind, lohnt sich eine Registrierung für den One-Stop-Shop beziehungsweise das OSS-Verfahren. In diesem Fall entfällt die EU-weite Lieferschwelle komplett, allerdings wird die Umsatzsteuer-Registrierung, -Voranmeldung und -Abfuhr in mehreren Ländern mit Ausnahme von Großbritannien deutlich vereinfacht. Auch hierbei hilft hellotax weiter.