Wer kennt es nicht? Kaum hat 2020 angefangen und schon gab es wieder endlose Änderungen im Gesetz. Eine Änderung war die Einführung der Bonpflicht. Nun schaut man sich den Bon doch schon einmal genauer an. Brutto? Netto? 7%? 19%? Deutsches Steuerrecht gilt als das komplizierteste der Welt. Eigentlich ist es doch ganz einfach! Der folgende Artikel erklärt, wie du ganz einfach die Mehrwertsteuer berechnen kannst.
Patrick Moeller
Last Updated on 23 September 2020
Einführung
Im Volksmund wird sie Mehrwertsteuer genannt. Oft ist damit aber die Umsatzsteuer gemeint. Wir bezahlen diese Steuer immer beim einkaufen. Egal, ob wir einen neuen Fernseher kaufen oder einfach kurz das Mittagessen. Die Umsatzsteuer ist wichtig für unseren Staat.
Die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer. Wie der Name schon sagt, sie wird vom Verbraucher gezahlt. Doch wer ist nun der Verbraucher? Der Verbraucher ist in der Regel der Endverbraucher.
In Deutschland nutzen wir das Prinzip „Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug“. Schwieriges Wort einfach erklärt: Durch dieses System möchte der Staat verhindern, dass Unternehmer Umsatzsteuer zahlen. Sie zahlen war Umsatzsteuer, können sich diese aber erstatten lassen.
Nehmen wir an, Du gehst im Supermarkt einkaufen und zahlst € 1,19 für ein Bier, dann zahlst du ein € 1,00 für dein Bier und € 0,19 Steuern. Der Supermarkt nimmt das Geld ein und führt die € 0,19 an das Finanzamt ab. Die € 1,00 behält der Supermarkt. Dabei handelt es sich um den Netto-Umsatz. Du als Verbraucher zahlst den Brutto-Preis. Dieser beträgt € 1,19.
Wenn der Unternehmer nun die Lebensmittel einkauft, bezahlt dieser ebenfalls Umsatzsteuer. Bleiben wir bei unserem Beispiel: Der Supermarkt zahlt € 0,60 für das Bier. Davon kann der Großhändler € 0,50 behalten und führt die € 0,10 an das Finanzamt ab. Nun kommt der Unterschied zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer.
Der Supermarkt hat nun € 0,10 Umsatzsteuer bezahlt und € 0,19 für das Finanzamt vereinnahmt. Der Supermarkt darf diese Werte als Unternehmer verrechnen. Nun führt er nur den Überschuss an das Finanzamt ab. Das sind in dem Fall € 0,09. Unternehmer geben für dieses Verfahren eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab. Sie dürfen die gezahlte Umsatzsteuer geltend machen, da sie nicht der Endverbraucher sind. Du als Endverbraucher darfst die Steuer nicht geltend machen. Durch dieses Verfahren möchte der Staat, dass ein Produkt nur einmal besteuert wird.
Der Unternehmer zahlt den Netto-Betrag und der Verbraucher den Brutto-Betrag. Soweit so kompliziert.
Wer muss die Mehrwertsteuer berechnen?
Hauptsächlich müssen Unternehmer Umsatzsteuer berechnen. Doch wer ist Unternehmer? Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche Tätigkeit. Es muss eine Einnahmenerzielungsabsicht vorliegen. Unternehmer sind also der selbstständige Steuerberater, Frisör oder der Supermarkt von nebenan.
Warum müssen gerade Unternehmer Umsatzsteuer berechnen? Unternehmen bieten Dienstleistungen an oder verkaufen ein Produkt. Dieses Produkt kann von einem anderen Unternehmer gekauft werden. Diese würde dann die gezahlte Steuer geltend machen. Für den anderen Unternehmer wäre es ein durchlaufender Posten. Aber was ändert sich, wenn ein Verbraucher etwas kauft? Dieser zahlt Umsatzsteuer. Diesen Fakt müssen Unternehmer bei der Kalkulation beachten.
Unternehmer müssen dabei beachten, dass das Produkt für den Endverbraucher teurer ist. Der Unternehmer treibt in diesem Fall quasi die Steuer für das Finanzamt ein. Diese wird dann im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeführt.
19% MwSt. und 7% MwSt. berechnen
Nun gab es durch den Kassenbon noch die Frage mit den 19% MwSt. und 7% MwSt. Nun kommen wir an den Punkt, die enthaltene Mehrwertsteuer zu berechnen.
In Deutschland gibt es verschiedene Steuersätze. Es gibt den Regelsatz von 19% MwSt. Hierbei handelt es sich um den Regelsteuersatz in Deutschland. Dieser Steuersatz ist anzuwenden, wenn keine Steuerermäßigung vorliegt.
Wenn Du zum Frisör gehst, handelt es sich um eine Dienstleistung. Der Frisör möchte für seine Leistung € 15,00 bezahlt bekommen. Hierbei handelt es sich um einen Netto-Betrag. Wenn Du nun zufrieden mit seiner Arbeit bist, bezahlst du seine Rechnung. Du wirst dann € 17,85 bezahlen. Das sind 119% von dem Zielpreis des Frisörs. Davon muss der Frisör nur € 2,85 an das Finanzamt abführen und darf seine 15,00 behalten.
Du berechnest 19% MwSt., in dem du den netto Betrag x 1.19 rechnest, dann hast Du den Brutto-Betrag. Möchtest Du wissen, wie viel Mehrwertsteuer in dem Betrag steckt, rechnest Du den Brutto-Betrag / 1.19 = netto Betrag * 0.19. Das Ergebnis ist dann die enthaltene Mehrwertsteuer.
Nun gehst Du in den Supermarkt und kaufst Obst. Obst unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7% Mehrwertsteuer. Die Grundnahrungsmittel unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7% Mehrwertsteuer.

Ausnahmen sind zum Beispiel Kaviar, Langusten oder Hummer. Der Supermarkt macht nun ein Super Angebot. Eine Banane und ein Apfel für € 1,00. Da schlägst Du sofort zu und schaust auf dem Bon. Waren wir nicht bei 19% Mehrwertsteuer? Nicht ganz, denn Lebensmittel unterliegen ja in der Regel dem ermäßigten Steuersatz.
Der Supermarkt darf aber auch hier nicht alles behalten. € 1,00 ist der Brutto-Preis. Nun rechnest Du € 1,00 / 1,07 = € 0,93. Hierbei handelt es sich um den Netto-Preis. Rechne nun € 0,93 * 0,07. Das Ergebnis ist € 0,07 (aufgerundet). Hierbei handelt es sich um die enthaltene Mehrwertsteuer im Brutto-Preis und so kannst Du die enthaltene MwSt. berechnen. Diese € 0,07 muss der Supermarkt nun an das Finanzamt abführen und die € 0,93 wird einbehalten.
Wann muss ich die Mehrwertsteuer berechnen?
Nun kennst Du den Unterschied zwischen den Steuersätzen und weißt, was ein Unternehmer im Sinne dieses Gesetzes ist. Nun willst Du deine alte Schallplattensammlung verkaufen und weißt, dass Du 19% MwSt. berechnen musst. Das gilt aber nur, wenn Du Unternehmer bist. Bist Du das nicht und verkaufst nur ab und zu etwas auf ebay, brauchst du keine Mehrwertsteuer berechnen.
Jedoch gibt es bei Unternehmern eine Ausnahme: und zwar den Kleinunternehmer. Dieser ist zwar Unternehmer, weist jedoch keine Umsatzsteuer in seinen Rechnungen aus. Also: Nur weil Du etwas verkaufst, bist Du noch kein Unternehmer. Erst als Unternehmer stellst Du dir die Frage, wann du die Mehrwertsteuer berechnen musst.
Formel zum Berechnen der Mehrwertsteuer
Hier nun noch einmal die Formel um MwSt. aus Brutto berechnen bzw. wie die enthaltene MwSt. berechnen, Preis ohne MwSt. berechnen, 19% MwSt. berechnen und 7% berechnen.
Enthaltene MwSt. berechnen 19%: Brutto-Preis / 1.19 * 0,19 = enthaltene MwSt. |
Enthaltene MwSt. berechnen 7%: Brutto-Preis / 1.07 * 0,07 = enthaltene MwSt. |
Preis ohne MwSt. berechnen 19%: Brutto-Preis / 1.19 = Netto-Preis (ohne MwSt.) |
Preis ohne MwSt. berechnen 7%: Brutto-Preis / 1.07 = Netto-Preis (ohne MwSt.) |
Preis mit MwSt. berechnen 19%: Netto-Preis * 1.19 = Brutto-Preis (mit MwSt.) |
Preis mit MwSt. berechnen 7%: Netto-Preis * 1.07 = Brutto-Preis (mit MwSt.) |
Diese Formeln lassen sich leicht nutzen, um z.B. in Excel die Mehrwertsteuer zu berechnen.
Zusammenfassung
Jetzt ist dein Kassenbon wahrscheinlich verständlicher. Der Netto-Preis ist der Preis, der der Unternehmer dafür zahlen würde. Den Brutto-Preis zahlst Du als Verbraucher. In der Regel wird der Steuersatz von 19% angewendet. Ausgenommen es gibt eine Steuerermäßigung. Da wird der Steuersatz von 7% verwendet. Dieser findet Anwendung bei den meisten Grundnahrungsmitteln.