- Lagerst du deine Waren in Polen?
- Verkaufst du Waren in Polen?
- Bist du Teil eines FBA-Programms wie CEE?

Dann kann eine Umsatzsteuerregistrierung in Polen erforderlich sein. Wir unterstützen dich bei der Umsatzsteuerregistrierung, der Steuererklärung oder der Kommunikation mit den Behörden – bei allen anfallenden Umsatzsteuer-Aufgaben.
Dominik Larcher
Last Updated on 2 May 2022Unter welchen Umständen
muss ich in Polen eine Umsatzsteuerregistrierung einreichen?
Fall 1: Du lagerst Waren in Polen
- Wenn du Waren in Polen lagerst, musst du dich in Polen umsatzsteuerlich registrieren.
- Gleiches gilt für jedes andere EU-Land, in dem du lagerst.
- Dies gilt sowohl für die unabhängige Lagerung als auch für die Lagerung im Rahmen eines Fulfillment-Programms oder durch einen Fulfillment-Anbieter mit Lagern in Polen.

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Fall 2: Du verkaufst im Fernabsatz nach Polen und nimmst nicht am OSS-Programm teil
- Fernverkäufer, die die neue EU-weite Lieferschwelle von 10.000 € überschreiten, sind fortan in den Ländern, in die sie verkaufen, umsatzsteuerpflichtig.
- Wenn du im Fernabsatz nach Polen verkaufst und diese Schwelle bei Verkäufen in europäische Länder insgesamt überschreitest, musst du dich in Polen umsatzsteuerlich registrieren.
- Wenn du am OSS-Programm teilnimmst und nur nach Polen verkaufst, gilt der Schwellenwert nicht und alle umsatzsteuerlichen Fragen werden vom Finanzamt des Heimatlandes bearbeitet (siehe unten).

Fall 3: Du nimmst an einem Fulfilled-by-Amazon-Programm (FBA) teil
- Wenn du am Central European Program von Amazon (CEE) teilnimmst, stimmst du der Lagerung deiner Waren in Polen, Tschechien und Deutschland zu.
- Wenn du am Pan-EU-Programm von Amazon teilnimmst, autorisierst du die Lagerung in einem oder allen teilnehmenden Ländern, einschließlich Polen.
- In beiden Fällen musst du dich in Polen umsatzsteuerlich registrieren, da deine Waren dort möglicherweise gelagert werden.

Einer oder mehrere der oben genannten Gründe treffen auf dich zu? Du musst dich in Polen umsatzsteuerlich registrieren oder hättest dies in der Vergangenheit tun sollen? Kein Grund zur Sorge! Kontaktiere uns einfach und wir kümmern uns um deine Umsatzsteuer-Registrierung. Auf diese Weise kannst du dich weiterhin auf das Geschäft in Polen konzentrieren.
Wie funktioniert die Umsatzsteuerregistrierung
in Polen?
Um sich für eine polnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzumelden, musst du die Formulare NIP-2 (Formular zur Steueridentifikationsnummer) und VAT-R (Formular zur Umsatzsteuerregistrierung) ausfüllen. Für EU-Einheiten ist kein Vertreter erforderlich. Die Unterlagen müssen dann an das polnische Finanzamt in Warschau gesendet werden. Zusätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen
- Umsatzsteuerbescheinigung, aus der hervorgeht, dass Ihr Unternehmen anderswo in der EU registriert ist
- Ein Auszug aus dem nationalen Handelsregister des Unternehmens
- Umsatzsteuerbescheinigung
- Gesellschaftsvertrag
- Vereinbarung mit einer Bank in Polen, die bestätigt, dass Ihr Unternehmen ein Bankkonto in Polen eröffnet hat
- Vereinbarung mit einem Buchhalter in Polen
- Vollmacht für den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, falls verwendet
- Stempelgebühr von 170,00 PLN (ca. 38 EUR)
Einige der Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer in die polnische Sprache übersetzt und von einem vereidigten Notar beglaubigt werden! Sobald du deine Registrierung abgeschlossen hast erhälst du eine polnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Wie sieht eine polnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus?
Name | Identyfikacji Podatkowej (NIP) |
Landescode | PL |
Format | PL + 10 Ziffern |
Beispiel | PL1234567890 |
Melde dich rechtzeitig an, um Probleme mit den polnischen Steuerbehörden oder Bußgelder zu vermeiden. Du kannst die Umsatzsteuerregistrierung in Polen vereinfachen, indem du das Automatisierungstool von hellotax verwendest. Darüber hinaus kannst du Umsatzsteuerzahlungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und die Korrespondenz mit den Behörden automatisieren.
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Fernabsatz nach Polen
und die EU-weite Lieferschwelle
Bis Juli 2021 war in Polen eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich, wenn der Fernabsatz nach Polen den polnischen Schwellenwert von 160.000 PLN überschritt. Diese Regelung wurde im Juli 2021 geändert. Länderspezifische Umsatzsteuerschwellen wurden abgeschafft und stattdessen eine EU-weite Schwelle für den Fernabsatz von 10.000 € eingeführt. Bleibt der Nettowert des Fernabsatzes in Europa unterhalb dieser Lieferschwelle, werden B2C-Lieferungen und -Leistungen mit dem heimatlichen Umsatzsteuersatz besteuert und die Umsatzsteuer im Herkunfts- bzw. Heimatland des Unternehmens abgeführt. Sobald der Wert den EU-weiten Schwellenwert überschreitet, wird in allen Ländern, in die Waren verkauft werden, Umsatzsteuer fällig. In diesem Fall werden die Waren mit den ausländischen Umsatzsteuersätzen besteuert, der Verkäufer muss sich in diesen Ländern für die Umsatzsteuer registrieren lassen und die Umsatzsteuervoranmeldung ist obligatorisch.
Achtung: Die neue Umsatzsteuergrenze von 10.000 € gilt EU-weit. Sobald diese Lieferschwelle flächendeckend erreicht wird, beispielsweise durch Verkäufe nach Polen, Frankreich und Spanien zusammen, ist in all diesen Ländern gleichzeitig eine Umsatzsteuerregistrierung fällig. Das Erreichen einzelner länderspezifischer Schwellenwerte ist nicht mehr ausschlaggebend für die Umsatzsteuerpflicht.
Beispiel:
Du bist ein deutscher Versandhändler mit einem Nettoumsatz von 6.000 € in Frankreich, 3.000 € in Spanien und 2.000 € in Polen. In diesem Fall überschreitet die Umsatzsumme die 10.000-Euro-Grenze und du bist in allen drei Ländern umsatzsteuerpflichtig. Wie viel Umsatz mit dem polnischen Umsatzsteuersatz besteuert wird, hängt von dem Verkauf ab, der den Ausschlag gegeben und die Lieferschwelle überschritten hat. Wenn du alle Verkäufe in Frankreich und Spanien getätigt hast, bevor du Waren in Polen verkauft hast, dann ist ein polnischer Verkauf ausschlaggebend und die Hälfte des Umsatzes muss mit dem polnischen Umsatzsteuersatz besteuert werden. Alle bisherigen Verkäufe nach Frankreich und Spanien werden jedoch mit dem deutschen Umsatzsteuersatz besteuert, da diese Verkäufe vor dem Erreichen der 10.000-Euro-Marke erfolgten.
Was passiert, wenn
ich am OSS-Programm teilnehme?
Wenn du dich für den One-Stop-Shop registrierst, entfällt die 10.000-Euro-Grenze. Jeder Fernabsatz ist mit dem entsprechenden landesspezifischen Umsatzsteuersatz zu besteuern, in Polen regelmäßig 23%. Die Umsatzsteuer wird jedoch zuhause angemeldet und an die Steuerbehörde im Heimatland abgeführt, die das Geld an die Länder verteilt, denen die Umsatzsteuer geschuldet ist. Eine Umsatzsteuerregistrierung in diesen Ländern ist somit nicht mehr erforderlich.
Achtung: Die Nutzung von OSS befreit Verkäufer nicht von der Pflicht zur Umsatzsteuerregistrierung wenn es um Lagerung geht. Wenn Waren über ein Lager in Polen an polnische Kunden verkauft werden, müssen diese Verkäufe außerdem in einer zusätzlichen polnischen Umsatzsteuervoranmeldung angemeldet und die Umsatzsteuer direkt an die polnischen Behörden abgeführt werden.
Beispiel: Falls der deutsche Verkäufer OSS verwendet, muss jeder Verkauf mit dem französischen, spanischen bzw. polnischen Umsatzsteuersatz besteuert werden. Die gesamte Umsatzsteuer wird jedoch an das deutsche Finanzamt abgeführt, das sie an die französischen, spanischen und polnischen Behörden verteilt. Eine zusätzliche Umsatzsteuerregistrierung ist nicht obligatorisch.
Verwirrt? Keine Bange! hellotax kann auch bei der OSS-Registrierung und bei der Bewältigung der Umsatzsteuerpflichten in mehreren Ländern, einschließlich Polen, helfen. Wir sorgen dafür, dass du umsatzsteuerkonform bleibst!

Hellotax One-Stop-Shop Lösung
- Automatisierte Identifizierung von B2C-Verkäufen
- Automatisierte Ermittlung deiner Steuersätze
- Abwicklung von OSS-Registrierungen und Meldungen
- Qualitätskontrolle für Deine Transaktionen
FAQ
In Polen beträgt der Standard-Umsatzsteuersatz für Waren und Dienstleistungen 23 %. Ein ermäßigter Satz von 8% umfasst Senf, Paprika (Gewürz), einige weitere verarbeitete und unverarbeitete Gewürze. Ein weiterer ermäßigter Steuersatz von 5% gilt für tropische und Zitrusfrüchte oder Hygieneartikel. Innergemeinschaftliche Transporte haben einen Steuersatz von 0%.
Der Standardzeitraum für die Umsatzsteuervoranmeldung beträgt einen Monat. Beim Ausfüllen des VAT-R-Formulars kannst du jedoch zwischen monatlich und vierteljährlich wählen. Vierteljährliche Voranmeldungen sind nur möglich, wenn dein Jahresumsatz 5.068.000 PLN (ca. 1.130.000 €) nicht überschreitet. Erklärungen können online oder manuell eingereicht werden.
Sowohl für monatliche als auch für vierteljährliche Erklärungen ist die Frist der 25. Tag des Monats, der auf den Besteuerungszeitraum folgt. Beispiel: Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung für Januar ist am 25. Februar fällig, die vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung für das erste Quartal ist am 25. April fällig.
Nachdem alle Unterlagen bei den Behörden eingereicht wurden und der Registrierungsprozess abgeschlossen ist, dauert es ca. 2 Wochen, bis Sie Ihre polnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten.