- Lagerst du Waren in Spanien?
- Verkaufst du Waren im Fernabsatz nach Spanien?
- Bist du Teil eines Fulfillment-Programms?
Wenn einer oder mehrere der oben genannten Gründe zutreffen, bist du verpflichtet, dich in Spanien umsatzsteuerlich zu registrieren. Das Team von hellotax kann dir nicht nur bei deiner Registrierung behilflich sein, wir übernehmen auch deine Umsatzsteuervoranmeldungen und kommunizieren in deinem Namen mit den lokalen Behörden. Melde dich noch heute für ein kostenloses Beratungsgespräch an!
Dominik Larcher
Last Updated on 2 May 2022Wann muss ich eine
Umsatzsteuerregistrierung in Spanien einreichen?
Grund 1: Du lagerst deine Waren in Spanien
- Ein Grund, der dazu führt, dass ein Verkäufer eine spanische Umsatzsteuerregistrierung einreichen muss, ist die Lagerung von Waren in Spanien.
- Sowohl die eigenständige Lagerung in Spanien als auch die Lagerung als Teil der Dienstleistung eines Fulfillment-Anbieters, der über Lager in Spanien verfügt, verlangen von einem Verkäufer eine Umsatzsteuerregistrierung in Spanien.
- In einigen Fällen muss der Verkäufer dann auch mit der Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen beginnen und mit den lokalen Behörden kommunizieren, sowie die Umsatzsteuerschulden an diese bezahlen.
USt-Nummer in Spanien registrieren
USt-Voranmeldung in Spanien einreichen
Grund 2: Du nimmst an einem Fulfillment-Programm von Amazon teil, das Spanien beinhaltet
- Neben der Lagerung von Waren im obigen Sinne kann in Spanien für die Teilnahme an einem Fulfilled-by-Amazon-Programm auch eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich sein.
- Denn mit der Teilnahme ermächtigt du Amazon dazu, die Waren in allen Ländern zu lagern, die Teil dieses spezifischen Programms sind.
- Spanien ist zum Beispiel Teil des PAN-EU-Programms und auch wenn der Verkäufer nicht ausdrücklich weiß, dass die Ware dort gelagert wird, kann dies dennoch der Fall sein. Die Teilnahme am PAN-EU FBA-Programm erfordert daher eine Umsatzsteuerregistrierung in Spanien.
Grund 3: Du verkaufst Waren an spanische Kunden und überschreitest die EU-weite Lieferschwelle
- Die EU-weite jährliche Schwelle von 10.000 € schreibt vor, dass nach Überschreiten der Schwelle in jedem Land, in das ein Verkäufer verkauft, eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich ist.
- Diese Regel gilt für alle B2C Fernverkäufe, es sei denn, der Verkäufer nimmt am OSS-Programm teil.
- Neben der Umsatzsteuerregistrierung ist im Falle der Schwellenüberschreitung auch die Abgabe von regelmäßigen Steuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen in Spanien für Fernhändler verpflichtend.
Wenn du Hilfe bei einer Registrierung in Spanien oder der Einreichung von Dokumenten bei den spanischen Steuerbehörden benötigst, zögere nicht und wende dich noch heute an das hellotax-Team. So kannst du dich weiterhin auf dein Geschäft in Spanien konzentrieren, während wir uns um deine Umsatzsteuerpflichten kümmern.
So reichst du eine
Umsatzsteuerregistrierung in Spanien ein
Um sich für eine spanische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu registrieren, musst du dich an die „Administración de la Agencia Estatál de Adminsitración Tributaria (AEAT)“ wenden. Um mit den spanischen Behörden zu kommunizieren, benötigst du einen lokalen Vertreter, der die Korrespondenz bearbeitet. Seit 2004 dürfen EU-Staaten für Verkäufer aus der EU eigentlich keinen Umsatzsteuervertreter mehr verlangen. Spanien hat sich jedoch nur langsam an diese Regel angepasst. Daher wird der örtliche Vertreter weiterhin benötigt und muss sich entsprechend seines Standorts an die AEAT wenden.
Zusätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Umsatzsteuerbescheinigung von bereits im EU-Ausland erhaltenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, sofern vorhanden
- Auszug deines Unternehmens aus dem nationalen Handelsregister
- Erklärung, dass Ihr Unternehmen keine Betriebsstätte in Spanien hat
- Satzung und Gründungsurkunde
- Vollmacht deines lokalen Agenten oder Vertreters in Spanien.
Einige der Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt und von einem vereidigten Notar beglaubigt werden!Sobald du deine Registrierung abgeschlossen hast erhälst du eine spanische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Wie sieht eine italienische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus?
Name | Numéro de Identificación Fiscal (NIF) |
Ländercode | ES |
Format | ES + 7 Ziffern + 1 Buchstabe |
Beispiel | ES1234567X |
Wenn dich für die Umsatzsteuerregistrierung in Spanien entscheidest, musst du sowohl den EU-weiten Schwellenwert als auch die spanischen Vorschriften und Regelungen beachten. Das Automatisierungstool von hellotax kann die Umsatzsteuerzahlungen an die spanischen Behörden automatisieren und unser Team kann dir bei der spanischen Umsatzsteuererklärung und der Kommunikation mit den spanischen Finanzämtern helfen.
Kontaktiere uns noch heute!
Der EU-weite Schwellenwert und
Fernabsatz nach Spanien
Seit Juli 2021 gibt ein Schwellenwert von 10.000 € an, ob sich ein Fernabsatz-Händler in Spanien und anderen europäischen Ländern umsatzsteuerlich registrieren muss oder nicht. Bis dahin wurden länderspezifische Schwellenwerte, wie der spanische von 35.000 €, verwendet, um die Umsatzsteuerpflicht zu ermitteln. Immer wenn der Nettowert des Fernabsatzes den neuen EU-weiten Schwellenwert überschreitet, müssen alle Waren und Dienstleistungen mit länderspezifischen Umsatzsteuersätzen besteuert werden, der Verkäufer muss sich für die Umsatzsteuer registrieren und unter Umständen mit der Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen beginnen. Bleibt der Umsatz jedoch unter 10.000 €, werden Lieferungen mit dem Steuersatz des Heimatlandes besteuert und die Umsatzsteuer an die Behörden im Heimatland abgeführt. Eine Umsatzsteuerregistrierung in Spanien ist somit nicht mehr erforderlich.
Achtung: Die Lieferschwelle gilt „EU-weit“, da die Umsätze in allen europäischen Länder zusammen zur 10.000-Euro Grenze gezählt werden. Die Schwelle kann durch Verkäufe nach Spanien und beispielsweise Frankreich und Italien zusammen erreicht werden. Umsatzsteuerregistrierungen sind dann in allen drei Ländern gleichzeitig erforderlich.
Beispiel: In diesem Beispiel liefert ein deutscher Versandhändler seine Ware nach Frankreich, Polen und Spanien. Er macht in diesen Ländern einen Nettoumsatz von 6.000 €, 3.000 € und 2.000 €, was zusammen 11.000 € entspricht und damit über dem Schwellenwert liegt. Aufgrund der Regelungen der Versandhandels-Schwelle muss sich der Verkäufer in Frankreich, Polen und Spanien umsatzsteuerlich registrieren. Während die ersten 10.000 Euro Umsatz mit dem deutschen Umsatzsteuersatz besteuert werden, sieht es mit den letzten 1.000 Euro anders aus. Wenn diese Verkäufe nach Spanien getätigt wurden, müssen sie mit dem spanischen Umsatzsteuersatz besteuert werden.
Was passiert, wenn ich
am OSS-Programm teilnehme?
Die Einführung des One-Stop-Shops hat die EU-weiten Vorschriften zur Umsatzsteuerregistrierung verändert. Es soll europäischen Händlern helfen, die Umsatzsteuervorschriften einzuhalten, indem es sie in Sachen Bürokratie entlastet. Während der Schwellenwert von 10.000 € nicht mehr gilt, müssen sich Verkäufer nicht mehr in jedem Land für die Umsatzsteuer registrieren. Stattdessen wendest du auf deine Verkäufe länderspezifische Umsatzsteuersätze an und zahlst die Umsatzsteuer an das heimische Finanzamt, das das Geld dann an die ausländischen Finanzämter umverteilt.
Achtung:Die Teilnahme am OSS-Programm kann insbesondere für Verkäufer aus Ländern mit hohen Umsatzsteuersätzen oder für Verkäufer, die in vielen Ländern aktiv sind, ein großer Vorteil sein. Werden Waren jedoch in einem europäischen Ausland, zum Beispiel den Niederlanden, gelagert, muss sich ein Verkäufer dennoch umsatzsteuerlich registrieren. Wenn dann Waren aus einem niederländischen Lager an niederländische Verbraucher geliefert werden, muss der Verkäufer auch eine niederländische Umsatzsteuervoranmeldung einreichen und die Umsatzsteuerschuld direkt an die niederländischen Behörden zahlen.
Beispiel: Anstatt sich in Spanien, Frankreich und Polen umsatzsteuerlich zu registrieren, kann sich der deutsche Fernabsatzhändler aus dem obigen Beispiel dafür entscheiden, sich für OSS zu registrieren. In diesem Fall müsste er von Anfang an die entsprechenden Umsatzsteuersätze auf seine Verkäufe anwenden. Da die Sätze höher sind als der deutsche Umsatzsteuersatz, kann das zu einem kleinen Nachteil gegenüber anderen deutschen Verkäufern führen. Er würde jedoch Geld und Zeit sparen, indem er sich nicht für die Umsatzsteuer registrieren und keine Umsatzsteuerabgaben in diesen drei Ländern abführen müsste. Stattdessen würde er die Umsatzsteuer nur an das deutsche Finanzamt abführen.
hellotax hilft dir bei allen umsatzsteuerlichen Fragen und Problemen. Dazu gehört sowohl eine Umsatzsteuerregistrierung in Spanien als auch die Registrierung für OSS. Unsere Experten können dir auch bei der Entscheidung helfen, welche Option für dich vorteilhafter ist, und dir bei der Bewältigung der Umsatzsteuerpflichten in mehreren Ländern helfen.
Hellotax One-Stop-Shop Lösung
- Automatisierte Identifizierung von B2C-Verkäufen
- Automatisierte Ermittlung deiner Steuersätze
- Abwicklung von OSS-Registrierungen und Meldungen
- Qualitätskontrolle für Deine Transaktionen
FAQ
Der allgemeine Umsatzsteuersatz in Spanien beträgt 21% und gilt für Waren und Dienstleistungen. Für bestimmte Lebensmittel oder Wasserlieferungen gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 10 %. Ein weiterer Umsatzsteuersatz von 4% besteuert beispielsweise einige pharmazeutische Produkte oder Bücher (ohne E-Books). Für innergemeinschaftliche Beförderungen auf dem Luft- und Seeweg wird eine Besteuerung von 0 % erhoben.
Umsatzsteuervoranmeldungen in Spanien sind monatlich oder vierteljährlich einzureichen. Alle Unternehmen sind verpflichtet, jährliche Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen. Du reichst deine Umsatzsteuervoranmeldungen in Spanien monatlich ein, wenn dein Umsatz 6.000.000 € übersteigt. Unterhalb von 6.000.000 € reichst du deine Umsatzsteuervoranmeldungen vierteljährlich ein.
Spanische Umsatzsteuervoranmeldungen, die monatlich eingereicht werden, sind am 30. und vierteljährliche am 20. des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats fällig. Beispiel: 20. Februar für Januar oder 20. April für das erste Quartal. Die jährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen sind am 30. Januar des Folgejahres fällig.
Nachdem alle Unterlagen bei den Behörden eingereicht wurden und der Registrierungsprozess abgeschlossen ist, dauert es ca. 18 Wochen, bis du deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhältst. Diese lange Wartezeit steht im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und dem zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Finanzbehörden.