- Lagerst du Waren in Italien?
- Verkaufst du Waren in Italien?
- Nimmst du ein FBA-Programm in Anspruch?
Wenn du auf eine oder mehrerer dieser Fragen mit “Ja!” geantwortet hast, musst du möglicherweise Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen in Italien. hellotax kann dich bei deiner Umsatzsteuerregistrierung, bei Voranmeldungen und der Kommunikation mit lokalen Behörden unterstützen – Wir helfen bei allen anfallenden Umsatzsteuer-Aufgaben.
Dominik Larcher
Last Updated on 4 May 2022Wann muss ich in Italien Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen?
1. Du verkaufst Waren nach Italien und überschreitest dabei die EU-weite Lieferschwelle
- Wenn du Waren und Dienstleistungen im Fernabsatz in mehrere europäische Länder einschließlich Italien verkaufst und die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 € überschreitest, musst du eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
- Das liegt daran, dass du bei Überschreiten der Schwelle in allen europäischen Ländern, in die du verkaufst, der Umsatzsteuer unterliegst.
- Umsatzsteuerregistrierungen, Voranmeldungen und die Einreichung von Steuererklärungen sind dann obligatorisch.
- Dies gilt nicht, wenn du am OSS-Programm teilnimmst und nur Waren in Italien verkaufst, nicht aber lagerst (siehe unten).
USt-Nummer in Italien registrieren
USt-Voranmeldung in Italien einreichen
2. Du lagerst Waren in Italien
- Sobald du Waren in Italien oder einem anderen europäischen Land lagerst, unterliegst du der Umsatzsteuer.
- Dies umfasst sowohl die unabhängige Lagerung als auch die Lagerung im Rahmen eines Fulfillment-Programms oder durch einen Fulfillment-Anbieter mit Lagern in Italien.
- In all diesen Fällen musst du dich für die Umsatzsteuer registrieren und auch mit der Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen beginnen.
3. Du nimmst an einem FBA-Programm (Fulfilled-by-Amazon) teil
- Wenn du an einem FBA-Programm teilnimmst, ermächtigst du Amazon dazu, deine Waren je nach Programm in einer Vielzahl von Ländern zu lagern.
- Im Rahmen des PAN-EU-Programms werden Waren beispielsweise in einer Vielzahl westeuropäischer Länder gelagert, darunter Spanien, Frankreich und Italien.
- Wenn du an einem Programm teilnimmst, musst du dich in allen teilnehmenden Ländern umsatzsteuerlich registrieren, da deine Waren dort in Zukunft möglicherweise gelagert werden.
- Jeder Verkauf aus einem Lager in Italien an italienische Kunden über Amazon muss dann in Italien deklariert und dort in der Umsatzsteuervoranmeldung aufgeführt werden.
Du verkaufst mehr als 10.000 € EU-weit durch Versandhandel oder lagerst Waren in Italien?
Das heißt, du musst dich zuerst in Italien für die Umsatzsteuer registrieren und dann dort mit der Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen beginnen. Aber kein Grund zur Sorge! Wenn du uns kontaktierst, können wir dich bei der Abwicklung von Umsatzsteuer-Aufgaben wie Registrierung und UVa unterstützen. Du kannst dich weiterhin darauf konzentrieren, dein Geschäft in Italien auszubauen.
So reichst du eine
Umsatzsteuervoranmeldung in Italien ein
Umsatzsteuervoranmeldungen in Italien müssen vierteljährlich online über das italienische Target-System mit der Comunicazione Liquidazioni Periodiche IVA eingereicht werden. Während vor 2017 nur eine jährliche Umsatzsteuervoranmeldung und monatliche Zahlungen erforderlich waren, sind seitdem vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen und Rechnungsauflistungen obligatorisch. Jährliche Erklärungen sind immer noch Teil der italienischen Umsatzsteuerregelung.
Die vierteljährlichen UVa in Italien sind am letzten Tag jedes Monats nach dem vorherigen Steuerzeitraum fällig, während die jährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen bis zum 30. April eingereicht werden müssen. Im Allgemeinen müssen alle Unternehmen jeden Monat die fällige Umsatzsteuer zahlen. Unternehmen mit einem Umsatz unter 700.000 € können jedoch vierteljährlich zahlen, wenn sie einen nicht erstattungsfähigen Zuschlag von 1 % zahlen.
Um italienische Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen, ist es notwendig, sich für die Umsatzsteuer zu registrieren und eine italienische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Dazu müssen der Antrag und folgende Unterlagen beim Finanzamt des Bevollmächtigten eingereicht werden
- Umsatzsteuerbescheinigung
- Geprüfte Unternehmenskonten
- Registrierung für innergemeinschaftliche Lieferungen
- Formular zur Branchenklassifizierung
- Erklärung, dass das Unternehmen keine Niederlassung in Italien hat
- Vollmacht des gesetzlichen Vertreters (falls erforderlich)
Während EU-Unternehmen nicht dazu verpflichtet sind, einen Vertreter zu benennen, müssen Nicht-EU-Unternehmen, die in Italien verkaufen, einen Fiskalvertreter benennen. Die italienischen Steuerbehörden bestrafen verspätete Umsatzsteuerzahlungen mit rund 30% und einer zusätzlichen jährlichen Verzinsung von 2,5%.. Bei verspäteten oder unvollständigen Voranmeldungen können die Gesamtstrafen bis zu 240 % betragen. Auch wenn ein Fiskalvertreter in Italien für EU-Unternehmen nicht erforderlich ist, kann es daher hilfreich sein, einen solchen einzustellen und langfristig Geld zu sparen.
hellotax kann dir bei der Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen in Italien und vielen weiteren Ländern behilflich sein. Unser Team kümmert sich auch um die Umsatzsteuerregistrierung und die Korrespondenz mit den lokalen Behörden. Wir stehen dir bei allen umsatzsteuerlichen Pflichten zur Seite.
Der EU-weite Schwellenwert und OSS
Bis vor kurzem war das Überschreiten länderspezifischer Lieferschwellen beim Versandhandel, wie die der italienischen Schwelle von 35.000 €, der entscheidende Faktor für die Umsatzsteuerpflicht. Dies wurde im Juli 2021 geändert. Die ersten 10.000 € des Fernabsatzes werden weiterhin mit dem Umsatzsteuersatz des Heimatlandes besteuert, die Umsatzsteuer wird abgeführt und die Voranmeldungen werden dort eingereicht. Überschreitet der Nettoumsatz des B2C-Fernabsatzes in einem oder mehreren europäischen Länder jedoch die neue EU-weite Schwelle von 10.000 €, werden in allen Ländern, in die Waren und Dienstleistungen verkauft werden, die Umsatzsteuerregistrierung und die Abgabe von UVa verpflichtend. Jeder weitere Euro muss zusätzlich mit dem Umsatzsteuersatz des Bestimmungslandes besteuert werden, z.B. mit dem italienischen Satz.
Hat sich ein Verkäufer allerdings für den OSS, oder One-Stop-Shop, registriert, gilt die EU-weite Lieferschwelle nicht mehr. Jeder einzelne Verkauf muss dann mit den länderspezifischen Umsatzsteuersätzen besteuert werden. Allerdings sind auch keine Umsatzsteuer-Registrierungen im EU-Ausland mehr nötig. Die Umsatzsteuer wird im Heimatland des Unternehmens abgeführt und daher ist im Ausland auch keine Voranmeldung mehr erforderlich. Die Umverteilung der Umsatzsteuerbeträge erfolgt dann durch das heimische Finanzamt. Aber Vorsicht: diese Regelung gilt nur, solange im Ausland nicht gelagert wird. Werden Waren in einem anderen EU-Land gelagert, sind dort wieder eine Umsatzsteuerregistrierung und Umsatzsteuervoranmeldung erforderlich.
Beispiel: Du bist ein Versandhändler aus Deutschland mit einem Jahresnettoumsatz von 11.000 € durch Fernverkäufe and Privatkäufer in Frankreich, Spanien und Italien. Bei Nutzung der EU-weiten Lieferschwelle müssen 1.000€ mit den französischen, spanischn und italienischen Umsatzsteuersätzen besteuert werden. Die Verläufe müssen außerdem in dortigen Umsatzsteuervoranmeldungen deklariert werden, wofür Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nötig sind. Bei Registrierung für den OSS sieht die Situation anders aus. Dann muss der gesamte Umsatz, also 11.000€, mit den ausländischen Steuersätzen belegt werden. Der gesamte Betrag wird allerdings an die deutschen Behörden abgeführt, die die Umsatzsteuer dann an die Länder verteilen. Dort sind also keine Identifikationsnummer und Voranmeldungen mehr nötig. Dies gilt solange im EU-Ausland nicht gelagert wird. Sobald Produkte in Warenlagern dort gelagert werden, sind die erwähnten Umsatzsteuerpflichtigen wieder zu erfüllen.
Das klingt kompliziert? Das hellotax Team kann bei der Navigation und Erfüllung der Umsatzsteuer-Pflichten helfen und dich unterstützen. Wir kümmern uns um deine Voranmeldungen und Registrierungen für die Umsatzsteuer oder den OSS. Unser Automatisierungstool greift dir außerdem bei der Zahlung der Umsatzsteuerbeträge unter die Arme.
Hellotax One-Stop-Shop Lösung
- Automatisierte Identifizierung von B2C-Verkäufen
- Automatisierte Ermittlung deiner Steuersätze
- Abwicklung von OSS-Registrierungen und Meldungen
- Qualitätskontrolle für Deine Transaktionen
Wann muss ich in Italien Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen?
Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen in Italien sind am Ende des auf das Berichtsquartal folgenden Monats fällig, also in der Regel am 30. oder 31. des Monats. Das verwendete Formular heißt Comunicazione Liquidazioni Periodiche IVA.
Dokument | Häufigkeit | Datum | Formular |
Umsatzsteuervoranmeldung | Vierteljährlich | Ende des Folgemonats | Comunicazione Liquidazioni Periodiche IVA |
Jährlich | 30. April | ||
Rechnungslisten | Vierteljährlich | Ende des Folgemonats | Spesometro |
Häufig gestellte Fragen
Im Allgemeinen müssen Sie vierteljährlich italienische Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen. Zusätzlich ist eine jährliche Umsatzsteuervoranmeldung im Folgejahr erforderlich.
Die Strafen für verspätete Umsatzsteuerzahlungen betragen 30% auf nicht bezahlte Umsatzsteuer, während verspätete Voranmeldungen mit einer Geldstrafe von bis zu 240% bestraft werden. Hinzu kommt eine jährliche Zinsbelastung von 2,5% auf unbezahlte Schulden.
Um eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten und mit der Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen in Italien zu beginnen, müssen Sie einen Antrag bei den italienischen Steuerbehörden ausfüllen und einreichen. Einige andere Dokumente, wie zum Beispiel Umsatzsteuerbescheinigungen, müssen ebenfalls übersetzt und eingereicht werden.
In Italien beträgt der Umsatzsteuersatz für Waren und Dienstleistungen regulär 22 %. Ein ermäßigter Satz von 10 % gilt für einige Lebensmittel, Arzneimittel, Verkehr, kulturelle Dienstleistungen, Baugewerbe, Energieprodukte, alkoholische Getränke in Bars und Cafés. Ein weiterer ermäßigter Satz von 5 % gilt für einige weitere Lebensmittel, soziale Dienste und Personenbeförderung, während 4 % für medizinische Geräte, Bücher, Zeitungen und andere gelten.