- Verkaufst du Produkte an österreichische Kunden?
- Lagerst du in österreichischen Warenhäusern?
- Lagerst und versendest du Produkte via einem FBA-Programm?
Wenn einer dieser Punkte zutrifft, musst du dich in Österreich eventuell umsatzsteuerlich registrieren und dann mit der Abgabe von regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen beginnen. Das Team von hellotax kann dich dabei unterstützen und dir bei der Erfüllung der Umsatzsteuer-Pflichten zur Seite stehen.
Dominik Larcher
Last Updated on 4 May 2022Wann muss in Österreich eine
Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht werden?
1. Wenn die EU-weite Lieferschwelle für den Versandhandel überschritten wird
- Umsatzsteuervoranmeldungen sind in den Ländern in denen fern-verkauft wird dann notwendig, wenn der Nettoumsatz des Versandhandels die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 € überschreitet.
- Wird die Fernabsatz-Schwelle überschritten, wird in allen Ländern, in die verkauft wird auch eine Umsatzsteuerregistrierung und eine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung fällig.
- Wenn du jedoch am OSS-Programm teilnimmst und in Österreich nur verkaufst, nicht aber lagerst, gilt diese Regel nicht (mehr Informationen im Anschluss)
USt-Nummer in Österreich registrieren
USt-Voranmeldung in Österreich einreichen
2. Wenn Waren in Österreich gelagert werden
- Sobald Waren in Österreich oder einem anderen europäischen Land gelagert werden, ist der Händler umsatzsteuerpflichtig.
- Diese Regelung umfasst sowohl die eigenständige Lagerung durch den Händler, als auch die Lagerung durch ein Fulfillment-Programm oder durch einen Fulfillment-Anbieter mit Lagern in Österreich.
- In all diesen Fällen ist eine Umsatzsteuerregistrierung und die Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen in Österreich verpflichtend.
3. Wenn an einem FBA-Programm (Fulfilled-by-Amazon) teilgenommen wird
- Das ist zum Beispiel der Fall mit den FBA-Programmen von Amazon, die in Tschechien, Deutschland und Österreich über Warenlager verfügen.
- Mit der Teilnahme an einem dieser Programme wird Amazon dazu ermächt, Waren und Produkte in jedem der Warenhäuser in einer Vielzahl von ländern zu lagern.
- Damit wird der Händler in allen diesen Ländern umsatzsteuerpflichtig und muss unter anderem eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch eine Registrierung erwerben.
- Eine österreichische UVa ist außerdem notwendig um Verkäufe aus Warenlagern in Österreich an österreichische Kunden zu deklarieren.
Du lagerst Waren in Österreich oder überschreitest durch Versandhandel nach Österreich die EU-weite Lieferschwelle?
In beiden Fällen musst du dich in Österreich umsatzsteuerlich registrieren und außerdem mit der Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen beginnen. Wenn du uns kontaktierst, können wir dir alle umsatzsteuerlichen Aufgaben abnehmen, damit du dich weiterhin auf den Ausbau des Geschäfts in Österreich konzentrieren kannst.
So wird die Umsatzsteuervoranmeldung in Österreich eingereicht
Umsatzsteuervoranmeldungen in Österreich müssen elektronisch eingereicht werden. Liegt der Jahresumsatz eines Unternehmens zwischen 30.000 € und 100.000 €, ist die UVa vierteljährlich einzureichen. Übersteigt der Umsatz jedoch 100.000 €, müssen monatliche Voranmeldungen erfolgen. Alle Unternehmen, deren Umsatz unter 30.000 € liegt, müssen keine Umsatzsteuer berechnen und sind von der normalen Umsatzsteuervoranmeldung befreit.
Um österreichische Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben zu können, ist wie üblich eine Umsatzsteuerregistrierung in Österreich erforderlich. Für die Registrierung und den Erwerb einer österreichischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist ein Antrag mit weiteren Unterlagen zum Nachweis der Existenz des Unternehmens und Umsatzsteueranmeldung in der EU beim österreichischen Finanzamt Graz-Stadt zu stellen. Ein Fiskalvertreter ist für EU-Unternehmen nicht erforderlich.
Die allgemeinen Umsatzsteuervoranmeldungen sind in der Regel am 15. des zweiten Monats nach dem Besteuerungszeitraum fällig. Bei verspäteten Einreichungen oder falschen Erklärungen drohen 10 % Zinsen auf die nicht gezahlte Umsatzsteuer. Bei Zahlungsverzug werden zusätzlich 2 % berechnet. Um Strafen und Bußgelder zu vermeiden, ist es wichtig, jederzeit den Überblick über die Umsatzsteuerpflichten zu behalten.
Dabei kann hellotax und unser Umsatzsteuer-Automatisierungstool weiterhelfen. Wir behalten alle Fristen und Pflichten im Auge, reichen Voranmeldungen und weitere umsatzsteuerlichen Dokumente und helfen dir bei allen weiteren steuerlichen Aufgaben.
Die EU-weite Lieferschwelle und OSS
Im Juli 2021 löste ein EU-weiter Schwellenwert von 10.000 € die bisherigen länderspezifischen Lieferschwellen für den inner-europäischen Versandhandel ab. Statt 35.000 € ist nun eine Umsatzsteuerregistrierung und die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen in Österreich erforderlich, wenn der Nettoumsatz im B2C-Fernabsatz ins europäische Ausland pauschal 10.000 € übersteigt. Während die ersten 10.000 € mit dem Umsatzsteuersatz des Heimatlandes besteuert werden und die Umsatzsteuer an die dortigen Behörden abgeführt wird, muss jeder weitere Euro mit dem länderspezifischen, zum Beispiel dem österreichischen, Umsatzsteuersatz belegt und die Steuer auch im jeweiligen Bestimmungsland entrichtet werden.
Eine Vereinfachung bietet die Teilnahme am One Stop Shop. Nach der Registrierung für den OSS müssen alle Verkäufe mit den länderspezifischen Umsatzsteuersätzen besteuert werden, da die EU-weite Lieferschwelle nicht mehr genutzt werden kann. Die gesamte Summe kann allerdings im Heimatland des Unternehmens deklariert und abgeführt werden. Unterschiedliche Umsatzsteuerregistrierungenund Umsatzsteuervoranmeldungen sind deshalb auch nicht mehr nötig. Das heimische Finanzamt verteilt stattdessen das Geld dann an die Finanzämter im Ausland. Dies gilt, solange die Ware nur verkauft und nicht im Ausland gelagert wird. Sobald Ware gelagert wird, ist wieder eine separate Umsatzsteuerregistrierung und UVa erforderlich.
Beispiel: Ein deutscher Versandhändler verzeichnet einem Jahresnettoumsatz von 11.000 € durch Verkäufe nach Frankreich, Spanien und Österreich. Wenn er die EU-übergreifende Lieferschwelle ausnutzt, müssen 1.000 € Umsatz mit landesspezifischen Umsatzsteuersätzen, wie beispielsweise dem österreichischen, besteuert werden und eine Registrierung und Umsatzsteuervoranmeldung ist in jedem Land, einschließlich Österreich, obligatorisch. Wenn er das OSS-Programm verwendet, werden 11.000 € Umsatz mit ausländischen Umsatzsteuersätzen besteuert, aber die gesamte Steuer wird in Deutschland abgeführt und dort auch vorangemeldet. Nimmt er jedoch an einem Fulfillment-Programm teil, indem seine Waren möglicherweise in Österreich eingelagert werden, ist in Österreich wieder eine umsatzsteuerliche Registrierung nötig. Werden Waren dann aus diesem österreichischen Lager österreichische Kunden im gleichen Land verkauft werden, werden diese Verkäufe in Österreich im Rahmen einer Umsatzsteuervoranmeldung deklariert.
Verwirrt? Keine Sorge! Hellotax kann Ihnen bei der Entscheidung helfen, welche Option für Sie die beste ist und unterstützt Sie bei der Umsatzsteuerregistrierung und Voranmeldung sowie der Anmeldung zum One-Stop-Shop.
Hellotax One-Stop-Shop Lösung
- Automatisierte Identifizierung von B2C-Verkäufen
- Automatisierte Ermittlung deiner Steuersätze
- Abwicklung von OSS-Registrierungen und Meldungen
- Qualitätskontrolle für Deine Transaktionen
Wann muss ich in Österreich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben?
Umsatzsteuervoranmeldungen sind in Österreich grundsätzlich am 15. des zweiten Monats nach dem Besteuerungszeitraum im Rahmen des Formulars U30 fällig. Alle Voranmeldungen sind elektronisch einzureichen.
Dokument | Häufigkeit | Termin | Form |
Umsatzsteuervoranmeldung | Monatlich oder Vierteljährlich | 15. Des zweiten Folgemonats | U30 Formular im PDF oder XML Format |
EG-Auflistung | Monatlich oder Vierteljährlich | Letzter Werktag des Folgemonats | U13 Formular im PDF oder XML Format |
Intrastat | Monatlich | 10. Des Folgemonats | Intrastat Erklärung |
Jährliche Umsatzsteuervoranmeldung | Jährlich | 30. Juni | Formular U1 im PDF Format |
8. Richtlinie | Jährlich | 30. Juni | Im XML Format |
Häufig gestellte Fragen
Jährliche UVa sind für alle Unternehmen obligatorisch. Die meisten Unternehmen müssen zusätzlich auch monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen. Dies ist erforderlich, wenn der Jahresumsatz eines Unternehmens 100.000 € übersteigt. Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 30.000 € und 100.000 € müssen jedoch nur vierteljährlich eine Anmeldung einreichen, während Unternehmen mit weniger als 30.000 € Umsatz von der Umsatzsteuer befreit sind.
Die Strafen für verspätete Einreichungen entsprechen einem Zinssatz von 10 % auf die nicht gezahlte oder angemeldete Umsatzsteuer. Für weitere Verzögerungen werden zusätzliche 2% hinzugefügt. Die Profis von hellotax können Ihnen auch dabei helfen, sich zur Umsatzsteuer zu registrieren und rückwirkend Voranmeldungen einzureichen.
Um eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten und Umsatzsteuervoranmeldungen in Österreich abzugeben, müssen Sie sich mit einem Antrag und einigen Unterlagen zum Nachweis der Existenz des Unternehmens und der Umsatzsteueranmeldung in der EU beim österreichischen Finanzamt in Graz-Stadt zur Umsatzsteuer anmelden.
In Österreich beträgt der Standard-Umsatzsteuersatz für Waren und Dienstleistungen 20 %. Ein ermäßigter Satz von 13 % gilt für Flüge, kulturelle Veranstaltungen, landwirtschaftliche Produkte und einige andere Artikel, während 10 % für Lebensmittel, Wasserversorgung, Arzneimittel, Transport, Zeitungen und Bücher, einige Pflanzen und Schriftsteller hinzukommen. Während der Coronavirus-Pandemie wurden die Umsatzsteuersätze gesenkt und neue Sätze für alkoholfreie Getränke, Bewirtung und Kultur angewendet. Die Preise wurden jedoch im Dezember 2020 wieder zurückgesetzt.