- Lagerst du Produkte in Warenhäusern in Polen?
- Verkaufst du Produkte an polnische Endverbraucher?
- Nutzt du ein Fulfillment-by-Amazon Programm?

Dann können Umsatzsteuervoranmeldungen in Polen erforderlich sein. Zuerst solltest du dich aber für die Umsatzsteuer registrieren. Das hellotax Team unterstützt dich gerne bei der Registrierung, den Voranmeldung und auch der Kommunikation mit den polnischen Behörden.
Dominik Larcher
Last Updated on 9 May 2022Wann muss ich in Polen Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen?
1. Du verkaufst Waren nach Polen und überschreitest die EU-weite Lieferschwelle
- Wenn du Waren und Dienstleistungen im Versandhandel in mehrere europäische Länder einschließlich Polen verkaufst und die EU-weite jährliche Schwelle von 10.000 € überschreiten, musst du in Polen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
- Nach Überschreiten der europäischen Lieferschwelle bist du in allen Ländern, in die du verkaufst, inklusive Polen, umsatzsteuerpflichtig.
- Dann musst du nicht nur Voranmeldungen abgeben, sondern dich auch für die Umsatzsteuer registrieren und in Polen Umsatzsteuer abführen.
- Die einzige Ausnahme dieser Regel ist die Teilnahme am OSS-Program solange Waren nicht in Polen gelagert werden.

USt-Nummer in Polen registrieren

USt-Voranmeldung in Polen einreichen

2. Du lagerst Waren in Polen
- Die Lagerung in einem EU-Ausland führt nämlich unabhängig von Lieferschwellen zur Umsatzsteuerpflicht.
- Dazu gehören neben der Lagerung durch Fulfillment-Anbieter, auch die Lagerung durch den Händler selbst und die Lagerung durch Amazon Fulfillment-Programme.
- In all diesen Fällen musst du dich für die Umsatzsteuer registrieren und auch mit der Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen beginnen.

3. Du nimmst an einem Fulfilled-by-Amazon-Programm (FBA) teil
- Eine der oben erwähnten Lagerungsmöglichkeiten sind die Fulfillment-Programme von Amazon.
- Die Teilnahme an einem dieser Programme, die Warenhäuser in Polen beinhalten, autorisiert Amazon dazu, deine Waren in verschiedenen Ländern zu lagern und von dort aus zu versenden.
- Wenn Produkte aus diesen Warenlagern dann an Kunden in Polen verkauft werden, müssen die Verkäufe in polnischen Umsatzsteuervoranmeldungen aufgeführt werden.

Du verkaufst im großen Stil oder lagerst Waren in Polen? Dann musst du in Polen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Du musst dich auch für die Umsatzsteuer registrieren. Aber kein Grund zur Sorge! Kontaktiere uns einfach und wir kümmern uns um die Umsatzsteuerregistrierung und -Voranmeldung. Auf diese Weise kannst du dich weiterhin auf das Geschäft in Polen konzentrieren.
So reichst du
Umsatzsteuervoranmeldungen in Polen ein
Umsatzsteuervoranmeldungen in Polen werden elektronisch über das polnische Standard Audit File for Tax (SAF-T) eingereicht, das ab 2020 die Standard-Umsatzsteuervoranmeldungen ersetzt. Das SAF-T besteht im Allgemeinen aus fünf Bestandteilen:
- Hauptbuch und begleitende Zeitschriften
- Kreditorenbuchhaltung inkl. Lieferantenstammdaten und Rechnungen
- Debitorenbuchhaltung mit Kundenstammdaten und Rechnungen
- Lagerbestände und Stammdaten
- Sachanlagenbuch inkl. Amortisation
In Polen sind die Umsatzsteuervoranmeldungen am 25. eines jeden Monats für den vorherigen Steuerzeitraum fällig. Einige Unternehmen können sich dafür entscheiden, vierteljährliche Erklärungen einzureichen, müssen jedoch basierend auf ihrem Umsatz möglicherweise dennoch monatlich die Umsatzsteuer im Voraus zahlen. Bei verspäteten Einreichungen bestehen die Strafen aus Zinsen auf die nicht gezahlte Umsatzsteuer von mindestens 8%.
Um Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen zu können, muss sich ein Unternehmen zunächst bei der polnischen Steuerbehörde registrieren und eine polnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Dazu müssen das Steueridentifikationsnummer-Formular (NIP-2) und das Umsatzsteuer-Registrierungsformular (VAT-R) eingereicht werden.
Sowohl die Registrierung für die Umsatzsteuer als auch die Einreichung Umsatzsteuervoranmeldungen in Polen kann hellotax für dich übernehmen. Wir helfen dir außerdem bei den Umsatzsteuerzahlungen und der Korrespondenz mit den polnischen Steuerbehörden. Kontaktiere uns noch heute!
Die EU-weite Lieferschwelle und OSS
Im Juli 2021 wurden die bisherigen länderspezifischen Lieferschwellen für den B2C Fernabsatz durch einen EU-weiten Schwellenwert von 10.000€ abgelöst.
Anstelle der polnischen Lieferschwelle 160.000 PLN ist jetzt eine Umsatzsteuerregistrierung und die Einreichung von Voranmeldungen in Polen erforderlich, wenn der Nettoumsatz des B2C-Fernabsatzes in europäische Länder insgesamt 10.000 € überschreitet. Die ersten 10.000€ Umsatz werden weiterhin mit dem Umsatzsteuersatz des Heimatlandes besteuert. Allerdings muss jeder weitere Euro mit den länderspezifischen, z. B. polnischen Umsatzsteuersätzen besteuert und die Umsatzsteuer muss auch dort abgeführt werden.
Falls der Händler sich allerdings für den One-Stop-Shop oder OSS registriert, kann die Lieferschwelle nicht mehr ausgenutzt werden. Jeder einzelne Verkauf wird dann mit länderspezifischen Umsatzsteuersätzen besteuert. Allerdings werden die Verkäufe in einer einzigen Umsatzsteuervoranmeldung aufgelistet, die bei den heimatlichen Behörden eingereicht wird. Die gesamte Umsatzsteuer wird auch an diese bezahlt. Das lokale Finanzamt verteilt dann die korrekten Beträge an die ausländischen Behörden. Deshalb werden keine weiteren Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mehr benötigt, solange Waren nicht im EU-Ausland gelagert werden.
Beispiel: Ein deutscher Versandhändler mit einem Jahresnettoumsatz von 11.000 € durch Verkäufe nach Frankreich, Spanien und Polen denkt über die Umsatzbesteuerung nach. Wird der EU-weite Schwellenwert genutzt, müssen 1.000 € Umsatz mit länderspezifischen Umsatzsteuersätzen, wie beispielsweise dem polnischen, besteuert werden. Außerdem ist eine Registrierung und Einreichung von Voranmeldungen in jedem Land, einschließlich Polen, obligatorisch. Wenn der Händler das OSS-Programm verwendet werden 11.000 € Umsatz mit ausländischen Umsatzsteuersätzen besteuert. Die gesamte Umsatzsteuer wird jedoch in Deutschland abgeführt und vorangemeldet. Falls der Versandhändler jedoch an einem Fulfillment-Programm teilnimmt und Waren möglicherweise in Polen gelagert werden, ist dennoch eine Registrierung für die Umsatzsteuer in Polen nötig. Wenn dann Produkte aus einem Warenlager in Polen an polnische Kunden verkauft , sind diese auf Umsatzsteuervoranmeldungen in Polen aufzulisten.
Probleme bei der Registrierung? Das Team von hellotax kann dich sowohl bei der Registrierung für OSS, als auch für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in mehreren europäischen Länder unterstützen. Wir und unser Automatisierungs-Tool kümmern uns außerdem um die Einreichung steuerlicher Dokumente während du dich weiterhin auf dein Business konzentrieren kannst.

Hellotax One-Stop-Shop Lösung
- Automatisierte Identifizierung von B2C-Verkäufen
- Automatisierte Ermittlung deiner Steuersätze
- Abwicklung von OSS-Registrierungen und Meldungen
- Qualitätskontrolle für Deine Transaktionen
Wann muss ich in Polen Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen?
Umsatzsteuervoranmeldungen in Polen sind am 25. des Monats nach dem Besteuerungszeitraum unter Verwendung des Umsatzsteuerdokuments 7 oder des Umsatzsteuerdokuments 7K fällig, wenn sich das Unternehmen für vierteljährliche Erklärungen entschieden hat. Andere Einreichungen, wie Reverse Charge Listings oder Verkaufsrechnungen, sind gleichzeitig fällig.
Dokument | Häufigkeit | Termin | Formular |
Umsatzsteuervoranmeldung | Monatlich | 25. des folgenden Monats | VAT 7 im PDF Format |
Vierteljährlich | 25. des folgenden Monats | VAT 7K im XML Format | |
EG-Auflistung | Monatlich oder Vierteljährlich | 25. des folgenden Monats | VAT UE im PDF Format |
Monatlich oder Vierteljährlich | Wenn nötig | VAT UEK im PDF Format | |
Intrastat | Monatlich | 10. des folgenden Monats | Intrastat Declaration im XML Format |
Reverse Charge Auflistung | Monatlich oder Vierteljährlich | 25. des folgenden Monats | VAT 27 und VAT 27K im XML Format |
Verkaufsrechnung | Auf Anfrage von Behörden | Innerhalb von drei Tagen | JPK_FA |
Umsatzsteuerbücher | Monatlich | 25. des folgenden Monats | JPK VAT im XML Format |
Häufig gestellte Fragen
In der Regel musst du monatlich Voranmeldungen einreichen und die Umsatzsteuer im Voraus bezahlen. Einige Unternehmen können sich dafür entscheiden, vierteljährliche Erklärungen einzureichen, wenn sie sich für eine polnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer registrieren. Nur diejenigen, deren Jahresumsatz ~1.100.000 € übersteigt, müssen jeden Monat die Umsatzsteuer im Voraus zahlen.
Die Strafen für verspätete Einreichungen entsprechen einem Zinssatz für nicht gezahlte Umsatzsteuer in Höhe des Doppelten des von der Polnischen Nationalbank festgesetzten Satzes von +2% oder einem Mindestsatz von 8%. Die Profis von hellotax können dir auch dabei helfen dich für die Umsatzsteuer zu registrieren und Voranmeldungen rückwirkend einzureichen
Um eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten und mit der Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen in Polen zu beginnen, musst du die Formulare NIP-2 und VAT-R ausfüllen und einreichen. Einige andere Dokumente wie Umsatzsteuerbescheinigungen und Gewerbeanmeldung müssen ebenfalls übersetzt und eingereicht werden.
In Polen beträgt der Standard-Umsatzsteuersatz für Waren und Dienstleistungen 23 %. Ein ermäßigter Satz von 8% umfasst beispielsweise Senf, Paprika (Gewürz) und einige weitere verarbeitete und unverarbeitete Gewürze. Ein zweiter ermäßigter Steuersatz von 5% gilt für tropische und Zitrusfrüchte oder Hygieneartikel. Innergemeinschaftliche Transporte unterliegen einem Steuersatz von 0%.