Mit einem neuen Ansatz führen die Steuerbehörden in Spanien strengere Vorschriften für die Zahlung ausstehender Umsatzsteuererklärungen ein. Diese hängen mit dem Steuervergehen zusammen, dass die Steuerschuld ganz oder teilweise nicht innerhalb der in den vorgegebenen Frist verbucht wurde.
Antonia Klatt
Last Updated on 23 November 2020
Spanische Steuerzahler aufgepasst
Mit den neuen Regelungen können Steuerzahler in Spanien mit enormen Nachzahlungen rechnen, wenn die ausstehenden Beträge nicht bezahlt wurden, bevor eine Mitteilung vom Finanzamt eingeht.
2 Faktoren sind hier entscheidend
1. Die Zuwiderhandlung wird begangen, wenn dem Finanzministerium durch fehlende Zahlungen deiner Erklärungen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.
2. Du hast bereits eine Aufforderung von den Steuerbehörden erhalten, deine Erklärungen zu bezahlen.
Du solltest deine Erklärungen immer rechtzeitig bezahlen und dich nicht mehr auf das “übliche” Strafsystem von 5-15% für verspätete Zahlungen verlassen! Sobald die offizielle Aufforderung eingegangen ist, fallen meist die neue Strafzahlungen an!
Mit welchen Strafen muss man rechnen?
Grundsätzlich musst Du, wenn Du die Erklärung nach dem Fälligkeitsdatum bezahlst, eine Strafe an die Behörden zahlen.
Bei Zahlung 3 Monate nach dem Fälligkeitsdatum beträgt diese Strafe 5% des geschuldeten Betrags, 3-6 Monate nach dem Fälligkeitsdatum bedeutet 10% Strafe und 6-9 Monate führen zu einer Strafe von 15%.
Diese Regel gilt nach wie vor, aber es ist auch möglich, dass man 50%-150% des ursprünglich geschuldeten Betrags zahlen müssen – je nachdem, ob eine offizielle Zahlungsaufforderung vom zuständigen spanischen Finanzamt vorliegt oder nicht.
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Mit den neuen Vorschriften muss man wesentlich höhere Strafen zahlen, wenn man diesen offiziellen Antrag von der Steuerverwaltung erhalten hat und die Steuer noch noch beglichen wurde. Warten lohnt sich also noch weniger als zuvor. Die Sanktionen richten sich nach der Schwere des Verstoßes, also ob es sich um geringe schwere oder sehr schwere Verstöße handelt.
Geringer Verstoß
Die Sanktion besteht aus einer anteiligen Geldstrafe von 50%.
Schwerer Verstoß
Die Sanktion besteht aus einer anteilmäßigen Geldstrafe von 50 bis 100%. Der Mindestprozentsatz von 50 wird erhöht, je nachdem ob z.B. ein finanzieller Schaden für die Steuerbehörde vorliegt oder ob die Verstöße fortlaufend begangen wurden.
Sehr schwerer Verstoß
Bei einem sehr schweren Verstoß beträgt der Prozentsatz 100 % bis 150%. Der Prozentsatz von 100 % kann auch gemäß den oben angeführten Gründen erhöht werden.
HINWEIS: Die Zahlungsaufforderung, die zu diesen höheren Strafen führt, kann jederzeit nach dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum eingehen, je nach der Vorgehensweise der zuständigen Steuerbehörde. Im Worst Case bereits kurz nach der Ablauf der Zahlungsfrist.
Wie kann man diese Strafzahlungen vermeiden?
Wie bereits erwähnt, besteht die einzige Möglichkeit, auf der sicheren Seite zu bleiben, darin, die ausstehenden Zahlungen rechtzeitig (oder prinzipiell so schnell wie möglich) zu leisten. Das heißt, bevor man die offizielle Benachrichtigung erhält und innerhalb der vorgegebenen Frist.
Wir bei hellotax bemühen uns stets um eine schnellstmögliche Abwicklung der steuerlichen Aufgaben. So wirst Du von uns benachrichtigt, sobald eine Zahlung ausständig ist und kannst entsprechende Schritte einleiten und Strafzahlungen vermeiden.

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Auf diese Weise werden die Zahlungen beglichen und es muss i.d.R. nicht mit Strafen gerechnet werden. Da die Sanktionen jederzeit nach dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum eintreten können, warte z.B. nicht 2 Monate weil eh nur mit 5% Strafe zu rechnen ist. Es kann nämlich auch deutlich teurer werden!