Seit Anfang dieses Jahres ist das französische ‘Betrugsbekämpfungsgesetz 2020’ in Kraft. Online-Marktplätze wie Amazon müssen den Umsatzsteuerstatus von ausländischen Händlern, die auf ihren Plattformen in Frankreich verkaufen, verifizieren.
Antonia Klatt
Last Updated on 24 January 2020
Online-Marktplätze sind haftbar
Mit der Einführung dieses neuen Gesetzes werden viele Online-Verkäufer aufgefordert, ihren Umsatzsteuerstatus zu validieren, wenn sie weiterhin auf Online-Marktplätzen verkaufen wollen.
Da nämlich jetzt die Marktplätze selbst für Umsatzsteuerbetrug haftbar sind, lassen sich die Betreiber selbiger nun vermehrt die Richtigkeit der Steuerregistrierung der auf den Plattformen verkaufenden Händlern nachweisen.
Gründe für die Änderungen
Das französische Betrugsbekämpfungsgesetz ist Teil der europaweiten Entwicklungen im Steuersystem und folgt einem Trend im E-Commerce-Bereich. Ähnliche Regelungen sind in naher Zukunft in ganz Europa zu erwarten. Nicht auch zuletzt wegen der Quick Fixes.
Damit soll sichergestellt werden, dass alle Verkäufer so registriert sind, wie es sein sollte, und finanzielle Verluste für den Staat durch Steuerbetrug vermieden werden können. Darüber hinaus werden die Steuerbehörden die Marktplatzplattform über einen möglichen Umsatzsteuerbetrug durch einen Online-Händler informieren.

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Diese neuen Regeln ähneln den letzten Änderungen in Großbritannien, Italien und Deutschland, die wahrscheinlich größten Ähnlichkeiten sind mit dem deutschen Formular F22 (Bescheinigung nach §22f) zu erkennen. Weitere Länder werden höchstwahrscheinlich folgen und bis 2022 werden alle europäischen Mitgliedsstaaten ähnliche Gesetze und Vorschriften haben.
Was braucht Amazon von den Händlern?
Einige Verkäufer haben es vielleicht schon gesehen: man muss seine Umsatzsteuer-ID im Seller Central bestätigen. Wenn du also betroffen bist und noch keine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hast, besorge dir bald eine und kümmere dich um die Folgearbeiten (wie z.B. Steuererklärungen und USt.-Voranmeldungen) oder melde dich einfach bei uns.
Jeder betroffene Verkäufer, unabhängig davon, ob bereits eine Steuerpflicht in Frankreich vorliegt, wird eine Umsatzsteuernummer angeben müssen! Eine Registrierung ist somit unausweichlich.

Die SIRET-Nummer muss ebenfalls angegeben werden. Es handelt sich um eine 14-stellige Nummer, die von den französischen Behörden vergeben wird und sich auf den Standort des Unternehmens bezieht.
Diese 14-stellige Kennung ist in zwei Teile aufgeteilt:
- den SIREN-Code (letzten 9 Ziffern der französischen Umsatzsteuernummer)
- und NIC (bestehend aus einer vierstelligen Nummer, die der Einrichtung zugewiesen wird, und einer Kontrollzahl, die zur Validierung der SIRET-Nummer als Ganzes dient).
Wie finde ich meine SIRET Nummer?
Um den 14-stelligen SIRET-Code zu erhalten, validiere einfach >>hier<< deine SIREN Nummer indem du sie eingibst und auf “Valider” klickst. Wie gesagt, sie besteht aus den letzten 9 Ziffern deiner französischen Umsatzsteuer-ID.
Was passiert, wenn keine Umsatzsteuer-ID übermittelt wird?
Wenn du aufgefordert wurdest, einen Nachweis über deine Umsatzsteuerregistrierung zu erbringen, dann vergewissere dich, dass du dem auch rechtzeitig nachkommst. Amazon schließt Konten von Verkäufern, die die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung stellen. Die Frist läuft bis zum 31.01.2020!
Wie kann man verhindern, dass man gesperrt wird?
Die Antwort auf diese Frage ist ziemlich einfach: Stelle sicher, dass du ordnungsgemäß registriert bist.
Das heißt, falls du Waren in Frankreich lagerst, dein Unternehmen dort ansässig ist oder du die Lieferschwelle bei Verkäufen nach Frankreich (35.000€) erreicht hast – all diese Faktoren führen zur Umsatzsteuerpflicht in Frankreich.
ACHTUNG: Auch wenn Du im Moment rein rechtlich gesehen keine MwSt.-Nummer in Frankreich benötigen würdest, wenn Du weiterhin dort verkaufen möchtest, wird das leider unvermeidlich sein. Amazon kennt Deine Steuerpflichten nicht und um auf Nummer sicher zu gehen, muss JEDER Amazonhändler in Frankreich nun eine Umsatzsteuernummer angeben!
Ich habe eine Benachrichtigung erhalten, aber ich habe keine französische Umsatzsteuer-ID
Amazon hat auch mit Verkäufern Kontakt aufgenommen, die nach europäischem Recht in Frankreich “noch” nicht steuerpflichtig sind.
Nichtsdestotrotz wurden Verkäufer, die in Frankreich verkaufen und/oder die Lieferschwelle bald erreichen könnten, ebenfalls dazu aufgefordert, den Nachweis einer gültigen MwSt-Registrierung zu erbringen wenn sie weiterhin in Frankreich verkaufen möchten.
Was ist in diesem Fall zu tun?
Wenn du deine Umsatzsteuer-ID angeben musst, ohne gesetzlich verpflichtet zu sein, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu haben (und dementsprechend auch keine besitzt), dann musst du eine sog. Nullmeldung abgeben.
Da eine Umsatzsteuernummer bedeutet, dass man eine Erklärung einreichen muss, lieferst du quasi eine Nullerklärung (die Nullmeldung). Das bedeutet, dass du einerseits der Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung in Frankreich nachgekommen bist, andererseits aber dort noch keine Umsatzsteuer bezahlt hast.
Du möchtest mehr über die Umsatzsteuer in Frankreich erfahren?