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Blog » Steuern » Reverse-Charge Verfahren » Rechnung

Wie stelle ich eine Reverse-Charge-Rechnung auf?

Reverse Charge ist die Umkehr der Steuerschuld zwischen Leistungserbringer und -empfänger. Sie ist auf den Rechnungen, die davon betroffen sind, entsprechend zu vermerken. Damit du bei deiner Rechnungserstellung nichts falsch machst, listen wir dir einmal die wichtigen Merkmale einer Reverse-Charge-Rechnung auf und erklären sie im Folgenden.

Patrick Moeller
Last Updated on 29 Oktober 2020

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Rechnungsaufbau

Damit die Rechnung gesetzeskonform ist, gilt es, die Pflichtangaben auf der Rechnung anzugeben. Fehlen diese, könnte das Finanzamt die entsprechende Rechnung zurückweisen und möglicherweise Strafen verhängen. 

  1. Anschrift des Leistungserbringers
  2. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungserbringers / Steuernummer
  3. Angabe des Leistungsempfängers
  4. Ausstellungsdatum der Rechnung
  5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers / Steuernummer
  6. Fortlaufende Rechnungsnummer 
  7. Leistungspunkt (Leistungsdatum)
  8. Beschreibung der erbrachten Leistung (Nettobetrag, kein Steuersatz bzw. 0%-Angabe)
  9. Hinweis auf Reverse-Charge-Verfahren: „Rechnungsausweis ohne Umsatzsteuer, da eine Umkehrung der Steuerschuld vorliegt“, „Steuerschuldübergang gem. § 13b Abs. 2 Nr. 7 i. V. m. Abs. 5 UStG“ 

Anwendungsbereich des §13b UStG

  • Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte
  • Werklieferungen
  • Bauleistungen, Grundstücksleistungen
  • Reinigen von Gebäuden
  • Lieferungen von Handys, Tablets, Spielekonsolen oder Elektronikbauteilen
  • Edle Metalle: Silber, Platin, etc. als Rohmaterial, Halbzeug oder Pulver
  • Metalle

§ 13b des Umsatzsteuergesetzes ist letztlich das Grundgerüst des Reverse-Charge-Verfahrens. 

Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?

Normalerweise zahlst du als Leistungserbringer die Umsatzsteuer. Nicht aber bei Auslandsverkäufen – hier zahlt es der Leistungsempfänger, sofern deine Umsätze nicht die jeweilige Lieferschwelle in dem Staat erreicht haben. Somit bleibt dir die Bürokratie mit ausländischen Behörden erspart und zugleich sinkt der Steuerbetrug. 

Reverse Charge bedeutet die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft zwischen Leistungserbringer und Leistungsempfänger. Kurz gesagt: Der Leistungserbringer erstellt eine Rechnung, die keine Steuersätze beinhaltet und bemerkt, dass es sich um eine Rechnung mit umgekehrter Steuerschuldnerschaft handelt.

Der Leistungserbringer muss bei der Bundeszentrale für Steuern die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers kontrollieren und diese gemeinsam mit der eigenen auf der Rechnung erwähnen. Wichtig ist: Beide Parteien müssen Unternehmen sein (B2B).

Beispiel für Reverse-Charge-Verfahren

Schauen wir uns einmal ein Beispiel für das Reverse-Charge-Verfahren an. Angenommen, ein Handwerker mit Sitz in der Schweiz baut eine individuelle Küche für das Büro eines Kunden in Deutschland. Der Handwerker übt seine Tätigkeit in Deutschland beim entsprechenden Unternehmer aus. 

Nun schuldet nicht der Handwerker aus der Schweiz seinem Finanzamt die Umsatzsteuer, sondern der in Deutschland ansäßige Unternehmer, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und möglichen Steuerbetrug zu vermeiden. Dafür stellt der Handwerker eine Rechnung aus, die einen entsprechenden Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuld. 

Zusammenfassung

Bei der Rechnungserstellung darfst Du wichtige Informationen nicht vergessen und Du brauchst unbedingt den Zusatz, dass es sich um eine Rechnung mit umgekehrter Umsatzsteuerschuld handelt.

Das Reverse-Charge-Verfahren hilft Unternehmen bei der Bürokratie und mindert Steuerbetrug durch umgekehrte Umsatzsteuerschuld. Die Umsatzsteuer wird nicht vom Leistungserbringer bezahlt, sondern vom ausländischem Leistungsempfänger. Diese Dienstleistung ist dann für das inländische Unternehmen nicht steuerpflichtig und es wird keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen. 

Die Rechnung muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beider Parteien und den Hinweis beinhalten, dass es sich um eine Reverse-Charge handelt. Außerdem musst Du vor dem Handeln die Umsatzsteueridentifikationsnummer überprüfen lassen. Wenn Du alle wichtigen Details hast, kannst Du jetzt deine Rechnung mit umgekehrter Steuerschuld erstellen. Du kannst online entsprechende Musterrechnungen finden. 

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