Unternehmer, die EU-weit handeln, müssen nicht nur Umsatzsteuervoranmeldungen, sondern auch Intrastat-Meldungen einreichen. Diese kontrollieren die Warenbewegungen in Europa. Im Januar 2022 kommen auf die Meldepflichtigen hier einige Änderungen zu. Mehr dazu erfährst du im folgenden Artikel.
Antonia Klatt
Last Updated on 21 December 2021Was ist eine Intrastat-Meldung?
Eine Intrastat Meldung muss von allen Unternehmen EU-weit eingereicht werden, um die in Europa stattgefundenen Warenbewegungen zu erfassen. Dabei sind all umsatzsteuerlich registrierten Unternehmer mit ausländischen Vertragspartnern zum Zwecke des Warentransports, für die keine Zollanmeldungen nötig sind, meldepflichtig. Ausgenommen davon sind nur Unternehmer,
- deren Versendungen in EU-Ausländer den Wert von 500.000 € und
- deren Eingänge aus EU-Ländern den Wert von 800.000 € im Vorjahr
nicht überschritten haben.
Was ändert sich bei der Intrastat Einreichung ab 2022?
Ab dem 1. Januar 2022 ersetzt eine neue EU-Verordnung (2019/2152) die bisherigen europäischen Grundverordnungen zur Außenhandelsstatistik, sowei eine neue Durchführungsverordnung (2020/1197) die gegenwärtige. Hierdurch ergeben sich folgende Veränderungen bei der Intrastat Meldung:
- Neue Liste und Benennung der Arten des Geschäfts
- Keine zusammenfassende Meldung mehr
- Angabe des Ursprungslandes von Exportwaren bei Versendung ins EU-Ausland
- Angabe der USt.-ID des Handelspartners im Einfuhr-Landes
Neue Liste und Benennung der Arten des Geschäfts
Mit den neuen Regelungen wurde eine neue Liste der Arten des Geschäfts herausgegeben. Diese werden nicht nur anders benannt, sondern auch nummeriert. Daher muss die neue Liste bei allen zu meldenden Warenbewegungen ab Januar 2022 zu Rate gezogen werden. Die neue Liste wird auch im Zuge der Zollanmeldungen verwendet.
Bitte beachte, dass die neue Liste nur auf Bewegungen zutrifft, die ab dem 1. Januar 2022 gemeldet werden. Für Meldungen, die das Jahr 2021 betreffen, aber erst im Kalenderjahr 2022 eingereicht werden, muss weiterhin die alte Liste genutzt werden.
Keine Zusammenfassende Meldung mehr
Dank der neuen Regelungen müssen für jede Empfänger- und Ursprungsland Kombination eigene Meldungen eingereicht werden. Daher ist keine Zusammenfassende Meldung mehr nötig. Nur noch Warenbewegungen, bei denen
- alle Länderangaben,
- die Geschäftsart,
- der Verkehrszweig,
- die Warennummer,
- und die USt.-ID des Empfängers bei einer Verwendung
Übereinstimmen, dürfen zusammengefasst werden. Diese Änderung sollte vorbereitet werden, da sie zu einer Vergrößerung des administrativen Aufwands führen kann.
Angabe des Ursprungslandes von Exportwaren bei Versendung ins EU-Ausland
Bisher waren Ursprungsangaben nur nötig, wenn die Warenbewegung ins Inland erfolgte. Das ändert sich ab dem 1. January 2022. Ab dem neuen Jahr müssen auch Ursprungsangaben für Waren erfolgen, die ins EU-Ausland bewegt werden. Ziel dieser Änderung ist eine Übereinstimmung der Angaben zum Eingang mit den Angaben zum Ausgang im jeweils anderen Land.
Angabe der USt.-ID des Handelspartners im Einfuhr-Landes
Eine weitere Veränderung der Intrastat Meldung ab 2022 ist die nun verpflichtende Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der Warenempfänger. Diese ist allerdings nicht immer bekannt.
Bei Dreiecksgeschäften, bei denen die USt.-ID des finalen Empfängers nicht bekannt ist, muss im Zweifelsfall der Ländercode des Zwischenhändlers bzw. Rechnungsempfängers und zwölf mal die Ziffer 9 angegeben werden.
Bei Reihengeschäften, bei denen der Zwischenhändler die Waren in seinem Inland weiterverkauft, muss die geprüfte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ersten ausländischen Partners bzw. des Zwischenhändlers angegeben werden.
Kann die USt.-ID nicht geprüft werden, muss stattdessen der Code QV und zwölf mal die Ziffer 9 angegeben werden. Die Identifikationsnummer wird dann direkt durch das statistishe Bundesamt überprüft.Ist der Empfänger stattdessen eine Privatperson, wird der Code QN und zwölf mal die Ziffer 9 angegeben.