Die Umsatzsteuer ist aus Unternehmenssicht ein durchlaufender Posten: Unternehmen weisen die Steuer aus, vereinnahmen diese und reichen die Umsatzsteuer an das Finanzamt weiter. Das hört sich zwar unkompliziert an, der Prozess birgt jedoch einige Unklarheiten, die letztendlich in einer Steuerfalle münden können. Im folgenden Beitrag beschreiben wir die wichtigen Aspekte, damit du die Umsatzsteuer-Risiken vermeiden kannst. Zeitgleich weisen wir darauf hin, an welchen Stellen es lohnenswert ist, einen Steuerberater für Umsatzsteuer hinzuzuziehen.
Patrick Moeller
Last Updated on 13 September 2020Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer wird nahezu auf allen Rechnungen ausgewiesen. Umgangssprachlich wird die Umsatzsteuer auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Durch die Umsatzsteuer werden alle Umsätze eines Unternehmens – sowohl Personengesellschaften als auch juristischen Personen – besteuert, sofern die gesetzlichen Vorschriften der steuerbaren Umsätze erfüllt sind. Das Prinzip der Umsatzsteuer ist leicht verständlich: Das leistungserbringende Unternehmen weist die Umsatzsteuer aus, welche letztendlich vom Endverbraucher getragen wird. Denn dieser zahlt die Umsatzsteuer, welche wiederum an das Finanzamt weitergereicht wird. Hier ist jedoch zu beachten, dass die vereinnahmte Umsatzsteuer nicht zwingend in voller Höhe an den Fiskus weitergeleitet werden muss.
Sofern das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann das Unternehmen seine Umsatzsteuerzahllast vermindern. So ist das Unternehmen dazu berechtigt, die gezahlte Umsatzsteuer, welche bei dem Konsum von Produkten oder Dienstleistungen an andere Unternehmen gezahlt wurde, abzuziehen. Anders umschrieben: Das Unternehmen macht die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer bei ihrem zuständigen Finanzamt geltend und erhält dadurch einen monetären Vorteil.
Wann du einen Steuerberater für Umsatzsteuer kontaktieren solltest?
Du bist dir unsicher, ob dein Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist? Dann ist es empfehlenswert, einen Steuerberater für Umsatzsteuerrecht zu befragen. Doch wieso ist das ratsam? Ganz einfach: Verrechnest du unberechtigterweise die gezahlte Umsatzsteuer und minimierst dadurch die gesamte Steuerlast deiner Unternehmung, so verstößt du gegen geltendes Steuergesetz. Als Folge könnten dich existenzbedrohende Rückzahlungen, die das Finanzamt einfordert und im schlimmsten Fall verzinst, erwarten.
Abführung der Umsatzsteuer als Kleinunternehmer
Das steuerrechtliche System sieht jedoch in der Umsatzsteuerregelung Ausnahmen für kleine Betriebe und Unternehmen vor. Als sogenannter Kleinunternehmer werden Unternehmen eingestuft, die im vorangegangen Jahr die Umsatzgrenze von 17.500 EUR nicht überstiegen haben und im laufenden Jahr einen Umsatz von maximal 50.000 EUR erwarten. Sofern Unternehmen diese umsatztechnsichen Rahmenbedinungen erfüllen, liegt keine Umsatzsteuerpflicht vor. Insofern sind jene Unternehmen dazu nicht verpflichtet, die Umsatzsteuer auf ihren Rechnung auszuweisen. Zeitgleich wird solchen Unternehmen auch das Recht verwehrt, die gezahlte Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Das bedeutet, dass in dieser Konstellation das Unternehmen mit der Umsatzsteuer für Fremdleistungen belastet wird und sich die gezahlte Umsatzsteuer auch nicht vom Finanzamt zurückholen kann.
Verzichtserklärung bei Kleinunternehmern
Aus diesen Gründen können Unternehmen, die gemäß des Umsatzsteuergesetzes als Kleinunternehmen eingestuft werden, aktiv auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Somit wird das Recht erlangt, die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Bei der Verzichtserklärung lauern allerdings einige kleine Stolperfallen, die kleine bis größeren Hürden im weiteren Geschäftsverlauf nach sich ziehen: Beispielsweise sind jene Unternehmen für mindestens für 5 Jahre an die Verzichtserklärung gebunden. Infolgedessen können Unternehmen nicht zwischen der Inanspruchnahme und dem Verzicht der Kleinunternehmerregelung hin und her wechseln. Außerdem entstehen steuerrechtliche Vorgaben für die Rechnungsstellung.
Vorteile der freiwilligen Umsatzsteuerpflicht
Es kann festgehalten werden, dass die freiwillige Umsatzsteuerpflicht dir im Geschäftsleben Vorteile eröffnet. Schließlich bist du vorsteuerabzugsberechtigt. Allerdings können die damit einhergehenden administrativen Aufgaben wie die regelmäßige Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen in wirtschaftlich schlechten Jahren viel Zeit rauben. Aus Effizienzgründen könntest du beabsichtigen, wieder die Kleinunternehmerregelung zu beanspruchen. Aber Vorsicht: So einfach ist das Hin-und-Herwechseln nicht. Hier kann es empfehlenswert sein, mit einem steuerrechtlichen Fachexperten die unterschiedlichen Szenarien durchzugehen und das für dich passende geschäftliche Konstrukt zu identifizieren.
Umsatzsteuer für Freiberufler
Als Freiberufler werden diejenigen eingestuft, die entweder wegen ihrer beruflichen Qualifikation oder durch ihre schöpferische Begabung einer
- künstlerischen,
- erzieherischen,
- unterrichtenden oder
- schriftstellerischen Tätigkeit nachgehen.
Freiberufler sind beispielsweise selbstständige Juristen oder Ärzte.
Freiberufliche Tätigkeit versus gewerbliche Tätigkeit
Die freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich laut Gesetzt von der gewerblichen Tätigkeit, weshalb für solche Berufsgruppen andere steuerrechtliche Rahmenbedingungen gelten. So sind Freiberufler von der Gewerbesteuer – im Gegensatz zu den Gewerbetreibenden – ausgeschlossen und demnach nicht gewerbesteuerpflichtig. Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Der Ausschluss zur Gewerbesteuerpflicht impliziert nicht gleichzeitig die Exklusion zur Umsatzsteuerpflicht.
Im Gegenteil: Freiberufler sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Insofern sind auch Freiberufler dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Außerdem sind Freiberufler dazu verpflichtet, innerhalb der ersten beiden Jahre eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Liegt nach zweijähriger freiberuflichen Tätigkeit die Umsatzsteuer unter der jährlichen Grenze von 1.000 EUR, so kann das Finanzamt von der Abgabe einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung absehen.
Freiberufliche Berufsgruppen die nicht umsatzsteuerpflichtig sind
Im Grunde müssen Freiberufler ähnlichen steuerrechtlichen Pflichten wie z.B. klassische Unternehmen nachkommen. Allerdings existieren auch freiberufliche Berufsgruppen, die per Steuergesetz nicht umsatzsteuerpflicht sind. Dies bedeutet, dass diese keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und somit auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Solche Freiberufler sind oftmals in der medizinischen, kulturellen und bildungstechnischen Branche aufzufinden.
Umsatzsteuer Stolperfallen für Freiberufler
Besonders bei Freiberuflern lauern die umsatzsteuerrechtlichen Stolperfallen. Grund hierfür ist die Interpretationsfreiheit der freiberuflichen Berufsgruppen. Subjektive Meinungen bezüglich der künstlichen Schöpfung eines Berufes sind hier keine Seltenheit. Dieser Interpretationsspielraum kann aber langfristig in einem finanziellen Desaster enden. So wird beispielsweise bei einer Steuerprüfung festgestellt, dass deine Berufung nicht den umsatzsteuerfreien freiberuflichen Tätigkeiten unterliegt. In dieser Konstellation muss du rückwirkend für alle generierten Umsätze die Umsatzsteuer nachzahlen. Das Problem dabei: Für das Finanzamt ist es dabei unerheblich, ob du tatsächlich die Umsatzsteuer von deinen Kunden vereinnahmt hast. Die Folge: Eine finanzielle Katastrophe, die letztendlich das wirtschaftliche Aus für deine Selbständigkeit bedeuten kann. Umso ratsamer ist es, die Eignung als umsatzsteuerfreier Freiberufler durch einen Steuerberater für Umsatzsteuer prüfen zu lassen.
Steuerberater für die Umsatzsteuer
Wie bisher beschrieben, existieren unterschiedliche Gefahren im Umsatzsteuergesetz. So sind beispielsweise Feinheiten bei der Verzichtserklärung auf die Kleinunternehmerregelung und die daraus resultierenden umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen zu beachten. Weiterhin sind alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Umsatzsteuervoranmeldung anfänglich monatlich abzugeben. Im Zeitverlauf können sich die Abgabefristen jedoch ändern. Dies ist abhängig von der jeweiligen steuerrechtlichen Situation eines Unternehmen. Außerdem sind Freiberufler nur in Einzelfällen umsatzsteuerpflichtig.
Einschätzung durch Umsatzsteuer Steuerberater
All diese speziellen Konstellationen und Besonderheiten lassen sich nicht generalisieren und erfordern eine Einschätzung der jeweiligen steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, in der sich ein Unternehmen befindet. Idealerweise durch einen Umsatzsteuer-Steuerberater. Dies ist nicht zuletzt bedingt durch die vielfältigen und regelmäßigen Rechtsprechungen und Gesetzgebungen essentiell. Außerdem ist die Konsultation eines Steuerberaters mit Schwerpunkt Umsatzsteuerrecht insofern wichtig, da durch Steuerberater finanzielle Risiken minimiert werden können.
Durch die zunehmenden regelmäßigen Änderungen hinsichtlich der formalen Einreichung und derer Fristen kann durchaus etwas Unklarheit herrschen. Allerdings ist das Finanzamt bei Fristversäumnisen oder der Einhaltung von formalen Richtlinien nicht sehr zimperlich. Es drohen im schlimmsten Fall hohe Verzinsungen der Steuerlast oder gar Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder ähnliche steuerrechtliche Verfahren. Als durchaus existenzbedrohendes Vergehen können die versäumten Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt eingestuft werden. Halten Unternehmen die geltenden Regelungen und Verpflichtungen des Umsatzsteuergesetzes nicht ein, so kann eine Umsatzsteuernachforderung seitens des Finanzamt erfolgen, dessen Höhe das Fortbestehen des Unternehmens bedrohen kann.
Umsatzsteuer-Steuerberater hellotax
Die professionellen Umsatz-Steuerberater von hellotax bieten dir eine kompetente Unterstützung bei umsatzsteuerrechtlichen Fragen an. Wir kümmern uns gewissenhaft um deine steuerrechtlichen Belange und erarbeiten gemeinsam mit dir einen steuerkonformen Rahmen für dein Unternehmen. So bist du jederzeit aus Steuersicht auf der sicherer Seite und musst dich nicht von existenzbedrohenden Rückzahlungsforderungen fürchten. Außerdem sind unsere Umsatzsteuer-Steuerberater sowohl mit den internationalen als auch nationalen Steuerrahmen betraut. So können wir auch deine internationalen steuerrechtlichen Belange problemlos bewältigen.
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Fazit
Das Umsatzsteuergesetz ist vielfältig und birgt finanzielle Risiken für Unternehmer. Daher ist es umso wichtiger, so früh wie möglich einen Steuerberater mit umsatzsteuerrechtlichen Kenntnisse hinzuzuziehen, der einen steuerkonformen Weg für das Unternehmen ebnet. Mithilfe der Umsatzsteuerberater kannst du evaluieren, inwieweit dein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist und welche steuerrechtlichen Anforderungen hieraus entstehen.