Du bist mit deinem Handel in Deutschland bereits aktiv und möchtest nun neue Zielgruppen erschließen? Dafür bietet sich eine Expansion ins Ausland an. Besonders einfach ist dabei der Schritt in das ebenfalls deutschsprachige Nachbarland Österreich – schließlich können Shop, Marketing und der Austausch mit den Finanzbehörden hier in der altbekannten Sprache stattfinden. Damit der Verkauf in AT ein Erfolg wird und steuerrechtlich alles korrekt abläuft, haben wir dir einmal zusammengefasst, was du in Hinblick auf die Umsatzsteuer und die Umsatzsteuervoranmeldung in Österreich alles wissen musst.
Patrick Moeller
Last Updated on 23 October 2021Für wen ist die Umsatzsteuervoranmeldung in Österreich relevant?
Verkaufst du als deutsches Unternehmen Produkte an unsere südliche Nachbarn, ist das erstmal ganz einfach: Die Umsatzsteuer wird in Deutschland berechnet, wie du es bereits kennst. Aber: Sobald du einen Jahresumsatz von 35.000,- EUR mit Verkäufen nach Österreich übersteigst, wird es aufwendig.
Die besagten 35.000,- EUR entsprechen der sogenannten Lieferschwelle. Erreichst du sie, ist fortan eine Umsatzsteuerregistrierung in Österreich notwendig, um dort weiterhin Produkte verkaufen zu dürfen. Die Lieferschwelle ist als Netto-Betrag zu verstehen.
Hier findest du weitere Artikel zur Umsatzsteuervoranmeldung
No content has been found here, sorry 🙂Erteilung einer österreichischen UVA
Für die Zuteilung einer Umsatzsteuer ID (USt.-ID) in Österreich ist ein entsprechender Antrag beim Finanzamt Graz-Stadt einzureichen. Damit Steuernummer und USt.-ID vergeben werden können, sind verschiedene Informationen einzureichen:
- Fragebogen (Verf19) zur Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Unterschriftsprobenblatt bei Kapitalgesellschaften (Verf26) im Original
- Kopie des Handelsregisterauszuges und / oder des Gesellschaftsvertrages (gilt für Kapitalgesellschaften)
- Nachweis über die Erfassung als Unternehmerin / Unternehmer (U70) im Original
Wenn diese Unterlagen korrekt beim Finanzamt Graz-Stadt eingereicht wurden, ist innerhalb weniger Tagen oder Wochen mit einer Zuweisung der Steuernummer zu rechnen, die fortan auf allen Rechnungen und in der Kommunikation mit dem Finanzamt angegeben werden muss.
USt-Nummer in Österreich registrieren
USt-Voranmeldung in Österreich einreichen
Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen
Wie häufig du eine Umsatzsteuervoranmeldung bei den österreichischen Finanzbehörden einreichen musst, ist abhängig von deinem Umsatz. Machst du weniger als 35.000,- EUR Umsatz netto jährlich, bist du aufgrund der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit und musst dementsprechend keine Voranmeldungen einreichen. Verzichtest du auf die Kleinunternehmerregelung trotz des geringen Umsatzes, sind sie vierteljährlich abzugeben.
Übersteigt dein Umsatz 35.000,- EUR, liegt aber nicht über 100.000,- EUR, sind quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen. Wenn dein Umsatz jährlich die 100.000er Marke durchbricht, bist du zu einer monatlichen Einreichung deiner UVA verpflichtet.
Fristen
Die jeweiligen Umsatzsteuervoranmeldungen sind immer am 15. des übernächsten Monats einzureichen. Wer zu einer monatlichen Abgabe verpflichtet ist, muss sie für den Januar bspw. bis zum 15. März einreichen. Wer vierteljährlich seine Umsatzsteuervoranmeldung einreicht, muss sie für das erste Quartal (Januar bis März) demnach bis zum 15. Mai hinterlegen. Bis zum jeweils gleichen Zeitpunkt ist die fällige Zahlung zu entrichten.
Bei verspäteter Einreichung kann ein Verspätungszuschlag in Höhe von bis zu 10% berechnet werden. Bei verspäteter Zahlung kann darüber hinaus ein Säumniszuschlag von 2% bis 4% hinzukommen.
Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung
Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind ausschließlich über die Onlineplattform FinanzOnline einzureichen. Ausnahmen gibt es nur, falls du oder dein steuerlicher Vertreter über keinen Internetanschluss verfüg(s)t. Für den Fall gibt es den Vordruck U30.
Was passiert bei einem Überschuss?
Wer Umsatzsteuer und Vorsteuer einrichtet, muss nicht zwingend an das Finanzamt überweisen. Genauso kann es natürlich umgekehrt passieren, dass mehr Vorsteuer bezahlt wurde, als Umsatzsteuer eingenommen worden ist und somit das Finanzamt dem Steuerpflichtigen etwas zurück zu zahlen hat. Ist das Guthaben demnach größer als die Abgaben, kann der Steuerpflichtige das Formular AS 30 auszufüllen und einzureichen.
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Für den Fall, dass er die Differenz gerne überwiesen bekommen würde, ist das Formular AS 32 die richtige Wahl. Möchte er die Differenz auf ein anderes Abgabenkonto ausgezahlt bekommen, wird das Formular AS 31 verwendet.
Fazit
Unser Nachbarland Österreich macht es für deutsche Unternehmer vergleichsweise einfach, Produkte an seine Einwohner zu verkaufen. Es gibt keine sprachliche Barriere und durch das Online-Portal lassen sich die bürokratischen Prozesse einfach digital abwickeln. Wer seine Käuferschaft um Österreicher erweitern möchte, kann dementsprechend ganz beruhigt sein und mit wenig Aufwand diesen neuen Markt erschließen und einfach eine österreichische UVA einreichen.