Wenn Sie per Dropshipping an Kunden in anderen EU-Ländern verkaufen, entscheidet nicht Ihr Umsatz über Ihre Umsatzsteuerpflichten, sondern wo Ihre Kunden sitzen. Im klassischen Dropshipping, bei dem Ihr Lieferant direkt an Ihren Kunden versendet, brauchen Sie eine Umsatzsteuerregistrierung in jedem EU-Land, in das Sie verkaufen. Der One-Stop-Shop (OSS) deckt diese Umsätze nicht ab, und die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 € gilt für sie nicht.
Maja Bernat Piletic
Last Updated on 19 Oktober 2026In diesem Leitfaden finden Sie die kurze Antwort, den Grund dafür und einen einfachen Weg, mit drei Fragen Ihre eigene Länderliste zu ermitteln. Den vollständigen rechtlichen Hintergrund erklären unsere zwei ausführlichen Artikel (auf Englisch): VAT compliance for dropshipping und dropshipping and OSS.
Die kurze Antwort
- Sie brauchen eine Umsatzsteuerregistrierung und laufende Umsatzsteuererklärungen in jedem EU-Land, in dem Ihre Endkunden sitzen.
- Das gilt ab dem ersten Verkauf. Die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 € gilt beim Dropshipping nicht, weil Dropshipping ein Reihengeschäft ist.
- OSS ist keine Option für klassisches Dropshipping. Wer diese Umsätze über den OSS meldet, ist nicht compliant.
- Ihre Umsatzsteuererklärungen im Heimatland geben Sie weiterhin ab.
Warum: Dropshipping ist ein Reihengeschäft
Umsatzsteuerlich ist Dropshipping ein Reihengeschäft: zwei Kaufverträge über dieselbe Ware, einer zwischen Lieferant und Ihnen, einer zwischen Ihnen und Ihrem Kunden, aber nur eine physische Warenbewegung, direkt vom Lieferanten zum Kunden.
Im Reihengeschäft ist nur eine der beiden Lieferungen die bewegte Lieferung, der die Versendung zugeordnet wird. Organisiert und führt Ihr Lieferant den Versand durch, ist die bewegte Lieferung sein Verkauf an Sie. Ihr Verkauf an den Kunden ist die ruhende Lieferung und wird dort besteuert, wo sich die Ware am Ende der Beförderung befindet: im Land Ihres Kunden.
Der OSS erfasst nur innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren, bei denen der Verkäufer die Ware versendet (§ 3c UStG). Für eine ruhende Lieferung gilt eine andere Ortsbestimmung, deshalb kann sie nicht über den OSS gemeldet werden. Von außen sieht sie aus wie ein normaler grenzüberschreitender Onlineverkauf. Umsatzsteuerlich ist sie das nicht.
Beispiel. Ein deutscher Onlineshop verkauft an einen Kunden in Polen. Sein deutscher Lieferant versendet die Bestellung direkt nach Polen. Der Verkauf des Shops an den Kunden ist eine polnische Lieferung, also muss sich der Shop in Polen umsatzsteuerlich registrieren. Die Finanzverwaltung akzeptiert diese Umsätze nicht in einer OSS-Meldung.
Ihre Länder in drei Fragen
1. Von wo wird die Ware versendet?
Sitzen Lieferant, Ihr Unternehmen und Ihr Kunde im selben Land, bleibt alles national: Sie haben nur mit der Umsatzsteuer Ihres Heimatlandes zu tun und können die Umsatzsteuer, die Ihnen der Lieferant berechnet, als Vorsteuer abziehen.
Sobald der Kunde in einem anderen EU-Land sitzt, folgt Ihre Registrierung dem Kunden. Es spielt keine Rolle, ob der Lieferant aus Ihrem Land oder aus einem dritten EU-Land versendet: Ein deutscher Shop mit polnischem Lieferanten, der an einen französischen Kunden verkauft, braucht eine französische Umsatzsteuerregistrierung, genau wie ein deutscher Shop mit deutschem Lieferanten, der nach Frankreich verkauft.
Kommt die Ware von außerhalb der EU, entscheidet die nächste Frage mehr als nur die Länderliste.
2. Ware aus Drittländern: Wer importiert, und liegen die Bestellungen über 150 €?
Seit Juli 2021 unterliegt jede Einfuhr in die EU der Einfuhrumsatzsteuer, unabhängig vom Warenwert. Wer sie zusammen mit etwaigen Zöllen zahlt, hängt davon ab, wer Importeur ist. Im klassischen Dropshipping ist das häufig Ihr Kunde, der bei der Zustellung an den Paketdienst oder den Zoll zahlt. Ist das bei Ihnen so, weisen Sie im Checkout deutlich darauf hin: Kunden, die von Einfuhrabgaben überrascht werden, schreiben schlechte Bewertungen. Sie können selbst Importeur sein, praktisch aber nur, wenn Sie die Ware selbst erhalten, und das ist kein klassisches Dropshipping mehr.
Für Sendungen bis 150 € hat die EU den Import-One-Stop-Shop (IOSS) geschaffen, um die Einfuhrumsatzsteuer zu vereinfachen. hellotax bietet keine IOSS-Leistungen an.
Über 150 € können zusätzlich Zölle anfallen, und Ihre Verkäufe an Kunden in der EU folgen derselben Regel wie in Frage 1: Sie brauchen eine Umsatzsteuerregistrierung in jedem Land, in das Sie verkaufen.
3. In welche Länder verkaufen Sie?
Diese Liste ist Ihre Liste der Umsatzsteuerregistrierungen. Jedes Land hat eigene Regel- und ermäßigte Steuersätze, von 19 % in Deutschland bis 27 % in Ungarn. Ihr Shop muss also je Land den richtigen Satz berechnen, und eventuell müssen Sie Preise anpassen. Ihre Buchhaltung muss für jede Bestellung Abgangs- und Bestimmungsland erfassen.
| Ihre Konstellation | Beispiel | Wo Sie eine Umsatzsteuerregistrierung brauchen |
|---|---|---|
| Lieferant, Sie und Kunde in einem Land | Alles in Deutschland | Nur im Heimatland |
| Lieferant in Ihrem Land, Kunde im Ausland | Deutscher Lieferant versendet an einen Kunden in Frankreich | Frankreich, zusätzlich zu den Erklärungen im Heimatland |
| Lieferant in einem anderen EU-Land | Polnischer Lieferant, deutscher Shop, Kunde in Frankreich | Frankreich, zusätzlich zu den Erklärungen im Heimatland |
| Kunden in mehreren EU-Ländern | Deutscher Lieferant, Kunden in Frankreich, Italien und Polen | Frankreich, Italien und Polen, zusätzlich zum Heimatland |
| Lieferant außerhalb der EU | Lieferant in Asien, Kunden in der EU | Hängt vom Importeur und vom Bestellwert ab (Frage 2) |
„Mein Steuerberater hat mir zum OSS geraten“
Es ist verbreitete Praxis, dass Dropshipper ihre Umsätze über den OSS melden, oft auf Rat von Steuerberatern und Compliance-Dienstleistern. Compliant macht Sie das nicht. Nach geltendem Recht brauchen Sie weiterhin eine Umsatzsteuerregistrierung in jedem EU-Land, in das Sie verkaufen, und jedes so gemeldete Quartal baut dort nicht erklärte Umsatzsteuer auf.
Die einzige Ausnahme, und warum sie selten passt
Der OSS kommt nur infrage, wenn Sie den Versand übernehmen: Sie müssten den Frachtführer vom Lieferanten zum Kunden selbst beauftragen und bezahlen und sich im Abgangsland der Ware umsatzsteuerlich registrieren und diese USt-IdNr. gegenüber dem Lieferanten verwenden. Dann ist die bewegte Lieferung Ihre. Praktisch verändert das Ihre Logistik so stark, dass es nicht mehr das Dropshipping ist, das die meisten Händler wollen.
Bei Ware aus Drittländern entspricht dem, den Transport selbst zu organisieren und die Ware im eigenen Namen oder über einen indirekten Vertreter zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr anzumelden.
Checkliste, bevor Sie in ein neues EU-Land verkaufen
- Listen Sie die EU-Länder auf, in denen Ihre Kunden sitzen oder sitzen werden.
- Fragen Sie Ihren Lieferanten, von wo jedes Produkt tatsächlich versendet wird.
- Kommt Ware von außerhalb der EU: Klären Sie, wer Importeur ist, und weisen Sie im Checkout auf Einfuhrabgaben hin, falls der Kunde sie zahlt.
- Registrieren Sie sich in jedem Land vor dem ersten Verkauf. Es gibt keine Schwelle, auf die Sie warten können.
- Berechnen Sie je Land und Produkt den richtigen Steuersatz, auch ermäßigte Sätze.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltung Abgangs- und Bestimmungsland jeder Bestellung erfasst und die Reihe dokumentiert.
- Geben Sie Ihre Umsatzsteuererklärungen im Heimatland weiter ab.
So hilft hellotax Dropshippern
Wir übernehmen Umsatzsteuerregistrierungen und laufende Erklärungen für Onlinehändler in den wichtigsten EU-Märkten und im Vereinigten Königreich, mit eigener Software und einem Team lokaler Steuerberater. In einem kostenlosen Beratungsgespräch prüfen wir Ihre Warenströme, von wo Ihre Ware versendet wird und wo Ihre Kunden sitzen, und sagen Ihnen genau, welche Registrierungen Sie brauchen. Kostenloses Beratungsgespräch buchen oder Länder und Preise ansehen.
FAQ
Gibt es eine Umsatzschwelle, bevor ich mich registrieren muss?
Nein. Die EU-weite Schwelle von 10.000 € gilt für Fernverkäufe, die Sie selbst versenden. Dropshipping ist ein Reihengeschäft, deshalb gilt sie nicht, und Sie brauchen die Registrierung ab dem ersten Verkauf.
Ich bin bereits für den OSS registriert. Kann ich meine Dropshipping-Umsätze dort melden?
Nein. Der OSS bleibt nützlich für Fernverkäufe, die Sie selbst aus Ihrem eigenen Lager versenden. Umsätze, die Ihr Lieferant versendet, brauchen eine Registrierung im Land des Kunden.
Muss ich weiterhin Umsatzsteuererklärungen im Heimatland abgeben?
Ja. Die Registrierungen im Ausland kommen zu Ihren Erklärungen im Heimatland hinzu.
Kann hellotax den IOSS für meine Sendungen mit geringem Wert übernehmen?
Nein. hellotax bietet derzeit keine IOSS-Leistungen an.







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