Wer sich für das One-Stop-Shop Verfahren registriert hat, ist dazu verpflichtet regelmäßig One-Stop-Shop Meldungen zu erstellen und diese bei den Finanzbehörden einzureichen. Wie du eine OSS Meldung am einfachsten erstellst und worauf du dabei achten musst, erfährst du im folgenden Artikel.
Antonia Klatt
Last Updated on 10 January 2022
Was ist eine One Stop Shop Meldung?
Die OSS Meldung entspricht für den One-Stop-Shop in etwa dem, was die Umsatzsteuer Voranmeldung für Händler mit Umsatzsteuerregistrierung darstellt. Deshalb wird die Meldung auch oft One-Stop-Shop Erklärung genannt.
Jeder Händler, der eine One-Stop-Shop Registrierung beendet hat, muss vierteljährlich diese Meldungen erstellen und sie im Land der Registrierung einreichen. Leider ist die Erstellung der OSS Meldung um einiges komplizierter als die der Voranmeldungen.
Wie kann ich eine One-Stop-Shop Meldung erstellen?
Um dich optimal auf die Einreichung von OSS Meldungen vorzubereiten, solltest du zunächst alle deine Verkäufe sortieren. Das kann für allem für multinational lagernde Händler mit One-Stop-Shop Anmeldung ein Problem darstellen. Denn es müssen alle Umsätze nach
- Herkunftsland
- Verbrauchsland
- Umsatzsteuersatz
Sortiert werden. Um eine erfolgreiche One-Stop-Shop Meldung zu erstellen, gehst du am Besten in Schritten vor.
Schritt 1: Herkunftsland
Zunächst sortierst du alle Lieferungen nach dem Herkunftsland, also dem Land, in dem deine Produkte gelagert werden und in dem die Lieferkette zum Käufer beginnt. Falls du nicht im Ausland lagerst, ist die Erstellung der One-Stop-Shop Meldung um einiges einfacher. In diesem Fall kannst du den ersten Schritt überspringen.
Falls du aber, wie beispielsweise viele Händler, die FBA von Amazon und One-Stop-Shop nutzen, deine Produkte in mehreren Ländern lagerst, stellt dieser Schritt eine größere Hürde dar. Dann musst du einzelne Listen für deine Transaktionen erstellen, die auf den Ländern basieren, in die Lieferungen gelagert waren.
Schritt 2: Verbrauchsland
Im zweiten Schritt der Erstellung von One-Stop-Shop Meldungen musst du die Herkunftsland-Listen weiter aufteilen. Diesmal sortierst du die Lieferungen nach dem Verbrauchsland, also dem Land in die sie geliefert wurden bzw. in dem die Endkunden ansässig sind.
Lieferungen, bei denen das Verbrauchsland mit dem Herkunftsland übereinstimmt, können in diesem Schritt aussortiert werden. Für diese Verkäufe muss eine normale lokale Umsatzsteuervoranmeldung statt einer One-Stop-Shop Meldung erstellt werden, da der OSS nur auf grenzüberschreitende Lieferungen anwendbar ist.
Schritt 3: Umsatzsteuersatz
Nach Schritt 2 ist die One Stop Shop Meldung Erstellung fast beendet und du solltest einige einzelne Listen haben. Der dritte Schritt ist nur notwendig, wenn du Produkte verkaufst und versendest, die verschiedenen Produktkategorien zuzuordnen sind und in den verschiedenen EU-Staaten unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen unterliegen. Pro regulären oder reduzierten Steuersätzen müssen dann wieder eigene Listen erstellt werden. Auf unserem Blog haben wir im Rahmen einiger One-Stop-Shop Beispiele tiefer erklärt, welche Umsätze in welchen Erklärungen auftauchen müssen.
Am einfachsten funktioniert das Erstellen von One-Stop-Shop Meldungen im Rahmen von Excel oder CSV Dateien. Alternativ können technische Lösungen, wie die hellotax OSS-Software genutzt werden. Diese erkennt Herkunfts-, und Verbrauchsländer, sowie Umsatzsteuersätze automatisch und erstellt eigenständig One-Stop-Shop Meldungen, die die Einreichung enorm vereinfachen.

Hellotax One-Stop-Shop Lösung
- Automatisierte Identifizierung von B2C-Verkäufen
- Automatisierte Ermittlung deiner Steuersätze
- Abwicklung von OSS-Registrierungen und Meldungen
- Qualitätskontrolle für Deine Transaktionen
Was mache ich mit der erstellten One-Stop-Shop Meldung?
Da der One-Stop-Shop in ganz Europa gilt und verfügbar ist, hängt es vom EU-Staat, in dem du ansässig oder registriert bist, ab, was mit der fertig erstellten One-Stop-Shop Meldung geschieht. Die Händler, die sich für den One-Stop-Shop in Deutschland angemeldet haben, müssen die fertige OSS-Meldung über die Website des BOP Portals des Bundeszentralamts für Steuern einreichen.
Auf der Website findest du nach erfolgreiche Anmeldung und Zertifizierung ein Formular zur One-Stop-Shop Meldung, das du ausfüllen und absenden musst. Damit das reibungslos funktioniert, habe wir auf unserem Block die Einreichung der One-Stop-Shop Meldung Schritt-für-Schritt erklärt.
Falls du keine Zeit für die Erstellung von One-Stop-Shop Meldungen oder den Einreichungen hast, kannst du dich alternativ an das hellotax Team wenden. Wir erstellen die OSS-Meldungen nämlich nicht nur, sondern können sie auch europaweit für dich einreichen. So bleibt dir das Zusammenstellen von Listen und eine Menge Eingaben auf den Websites der Steuerbehörden erspart. Kontaktiere uns noch heute um dich in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch zu informieren und alle deine Fragen zu klären.

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