Wer in Deutschland bereits erfolgreich Handel betreibt, versucht oftmals neue Märkte zu erschließen, um so letztlich den Umsatz zu steigern und das Business auszubauen. Neben der Erweiterung des Produktkatalogs kann ein neuer Markt bspw. ein neues Liefergebiet sein. Aufgrund der räumlichen Nähe ist ein Verkauf in den Nachbarländern besonders beliebt – aufgrund seiner Größe allen voran Frankreich. Doch der Verkauf in Frankreich ist mit dem einen oder anderen Fallstrick verbunden, der bekannt sein muss. Was du steuerlich zu beachten hast und für die Umsatzsteuervoranmeldung in Frankreich benötigst, erklärt dir dieser Artikel.
Patrick Moeller
Last Updated on 23 October 2021
Wann ist eine Umsatzsteuervoranmeldung in Frankreich notwendig?
Voraussetzung für eine Umsatzsteuervoranmeldung in Frankreich ist zunächst einmal deine Umsatzsteuerregistrierung. Die musst du aber nicht direkt mit deinem ersten Verkauf von Deutschland nach Frankreich vornehmen. Um den Aufwand für Händler bei einmaligen bzw. wenigen Verkäufen ins Ausland gering zu halten, gilt es in der EU sogenannte Lieferschwellen zu beachten. In Frankreich liegt dieser Lieferschwelle bei 35.000,- EUR.
Das bedeutet: Wenn dein Umsatz aus Verkäufen von Deutschland nach Frankreich unter 35.000,- EUR im Jahr liegt, kannst du diese Umsätze ganz einfach nach deutschem Recht versteuern. Erst, wenn du mehr als 35.000,- EUR mit Verkäufen nach Frankreich erwirtschaftest, musst du dich steuerrechtlich in Frankreich registrieren und entsprechend eine Steuernummer beantragen.
Irrelevant ist die Lieferschwelle wiederum, wenn du deine Ware in Frankreich lagerst. In dem Fall ist sofort eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer notwendig, unabhängig von deinem Jahresumsatz. Bei Amazon-Händlern ist es bspw. beliebt, die Amazon-Warenlager zu nutzen. Nutzt du eines der Warenlager in Frankreich, musst du dort entsprechend umsatzsteuerlich registriert sein.
No content has been found here, sorry 🙂Umsatzsteuerverfahren richtet sich nach Umsatz
Wenn dein Umsatz mit Verkäufen nach Frankreich pro Jahr nicht mehr als 81.500,- EUR beträgt, hast du die Möglichkeit, dich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Das ist vergleichbar mit der Kleinunternehmerregelung in Deutschland. Als Bezugsgröße wird dafür der Umsatz aus dem Vorjahr gewählt oder aber der zu erwartende Umsatz für das laufende Geschäftsjahr. Lässt du dich von der Umsatzsteuer befreien, musst du keine Umsatzsteuer berechnen und darfst keine Vorsteuer abziehen. Hast du dich einmal für diese Regelung entschieden, bist du zwei Jahre an dieser Entscheidung gebunden.
Liegt dein Umsatz aus Handelstätigkeiten zwischen 81.500,- EUR und 777.000,- EUR jährlich, kannst du die Umsatzsteuer im vereinfachten RSI-Verfahren berechnen. Als Basis wird dafür der Vorjahresumsatz verwendet und es sind entsprechend monatliche oder jährliche Vorauszahlungen zu tätigen. Dieses Verfahren ist die Regel, muss aber nicht angewandt werden. Stattdessen können direkt die realen Werte übermittelt werden.
Wie beantrage ich für mich die Umsatzsteuernummer in Frankreich?
Besteht nun für dich die Pflicht einer Umsatzsteuer in Frankreich, musst du diese beim verantwortlichen Finanzamt registrieren lassen. Die Anmeldung dafür ist nicht mit Kosten verbunden. Das folgende Finanzamt ist für die entsprechende Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern an ausländische Betriebe, wie z.B. Betrieben aus Deutschland, zuständig:
Service des Impôts des Entreprises (SIE)
10, rue du Centre TSA 20011
F – 93465 NOISY LE GRAND Cedex
Telefon: 0033 1 57 33 85 00
Fax: 0033 1 57 33 84 04
E-Mail: [email protected]
Web: www.impots.gouv.fr
Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung einreichen
Die Umsatzsteuerregistrierung ist allerdings nicht ganz einfach: Zwar gibt es das entsprechend auszufüllende Formular auf deutsch, muss aber in französischer Sprache ausgefüllt werden. Wer der Sprache unserer Nachbarn nicht mächtig ist, fühlt sich hier verständlicherweise schnell überfordert. Die gängigen Rechtsformen sind unter Punkt 1 des Formulars IMP in französischer Sprache wie folgt anzugeben:
- GmbH: SARL
- Einzelunternehmen: entreprise individuelle
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts: société de droit civil
Des Weiteren sind dem Antrag die folgenden Unterlagen beizulegen:
- für natürliche Personen: Kopie des Ausweises bzw. der Ausweise
- für juristische Personen: Kopie des Gesellschaftsvertrags mit der Übersetzung der wesentlichen Punkte in die französische Sprache (Rechtsform, Gesellschafter, Geschäftsführer, Grund- oder Stammkapital und Unternehmensgegenstand)
- Kopie eines Handelsregisterauszugs oder einer entsprechenden Registrierungsbescheinigung
- Nachweis für eine in Deutschland erteilte, aktuell gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Nachweise für eine geschäftliche Tätigkeit in Frankreich (Verträge, Angebote, Rechnungen etc.)
- sofern der Antrag von einem Bevollmächtigten eingereicht wird, muss dem Antrag das Original einer Vollmachtsurkunde (Désignation d’un mandataire) beigelegt werden
Wird der Antrag vollständig und korrekt eingereicht, dauert es in der Regel zwischen zwei und vier Wochen, bis eine entsprechende Steuernummer zugeteilt wird. Wer darauf nicht warten kann, hat die Möglichkeit, vorläufige Rechnungen zu erstellen. Diese müssen mit einem entsprechenden Vermerk versehen werden: “Numéro TVA: immatriculation en cours”. Hast du deine Steuernummer erhalten, musst du den jeweiligen Kunden aber noch eine neue und korrekte Rechnung mit der entsprechenden Nummer nachreichen, um den Verkauf steuerrechtlich abzuschließen.
Unsere Lösung Tax Letter Inbox unterstützt dich bei der Kommunikation mit dem französischen Finanzamt. So kannst du dort Scans deiner Briefe hochladen und das Tool übersetzt sie für dich und extrahiert darüber hinaus alle relevanten Informationen wie Abgaben, Fristen oder Zahlungen in deine hellotax-Software, damit du und dein Steuerberater sie immer im Blick haben.
Zuweisung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Für den Fall, dass der Antrag erfolgreich war und vom französischen Finanzamt akzeptiert wurde, wird dir nun eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugewiesen. Diese Nummer muss fortan auf all deinen Rechnungen vermerkt sein, auf denen die französische Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Außerdem erhältst du eine sogenannte SIRET-Nummer, die dein Unternehmen für das französische Finanzamt eindeutig identifizierbar macht.
Mit Erhalt dieser beiden Nummern bist du nun erfolgreich steuerrechtlich in Frankreich registriert und kannst deinen Handel beginnen bzw. die bereits getätigten Verkäufe mit neuen, korrekten Rechnungen steuerrechtlich abschließen.
Umsatzsteuervoranmeldung einreichen
Wie häufig nun nach der erfolgreichen Registrierung Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht werden müssen, hängt ganz vom Fall ab. In der Regel sind sie monatlich oder vierteljährlich einzureichen. Ausnahmen gelten für sogenannte “saisonnier”, die nur vereinzelt in Frankreich steuerrechtlich in Erscheinung treten und Verkäufe tätigen oder Dienstleistungen durchführen.

USt-Nummer in Frankreich registrieren

USt-Voranmeldung in Frankreich einreichen
Wie oft du nun deine Voranmeldungen einreichen musst, erfährst du aus dem Schreiben des französischen Finanzamtes. Abzugeben sind sie jeweils bis zum 19. des Folgemonats deines Anmeldezeitraums. Hast du in deinem Anmeldezeitraum mal keinen Umsatz in Frankreich erwirtschaftet, bist du dennoch dazu verpflichtet, eine Nullerklärung abzugeben. Reichst du die Umsatzsteuervoranmeldung zu spät ein oder zahlst die Steuer nicht pünktlich, musst du mit Strafzahlungen und Verzugszinsen vom französischen Finanzamt rechnen.
Abgabe der Umsatzsteuererklärung
Die Abgabe der Umsatzsteuererklärung erfolgt in Frankreich elektronisch. Der Zahlungsverkehr findet mittels SEPA-Lastschriftmandat ebenfalls rein elektronisch statt, sofern deine Bank dies zulässt. Wer seine Steuererklärung selbständig online erreichen möchte, muss sich zunächst auf www.impots.gouv.fr registrieren (“espace abonné”) und dort eine Zulassung für das Verfahren beantragen.
Ist die Zulassung erteilt, können theoretisch weitere Personen wie dein Steuerberater zu dem Verfahren hinzugefügt werden. Genaueren Aufschluss darüber geben folgende Merkblätter, die auf der Website bezogen werden können:
- für die Registrierung: Fiche EA2: Créer un espace abonné (mode expert)
- für die Zulassung: Fiche SL2: Demander une adhésion aux services en ligne (mode expert)
- für das Hinzufügen weiterer Personen: Fiche SL6: Désigner un Administrateur Suppléant & Fiche SL7: Désigner des délégataires et consulter les délégations
Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung ist das Formular 3310-CA 3 zu verwenden. Dieses erhältst du vom französischen Finanzamt rechtzeitig vor Eintreten des Abgabetermins.
Formular der Umsatzsteuererklärung ausfüllen
Die Vorderseite des Formulars ist vom Finanzamt vorausgefüllt, muss von dir allerdings an entsprechender Stelle datiert unterschrieben werden. Im Mitteilungsfeld namens “cadre réservé à la correspondance“ hast du die Möglichkeit, Änderungen einzutragen, falls die Angaben in den vorausgefüllten Feldern nicht mehr der Wahrheit entsprechen sollten, weil sich z.B. deine Adresse geändert hat.
Auf der Rückseite des Formulars sind schließlich die Umsätze anzugeben. Hat es in dem jeweilige Anmeldezeitraum keinen Umsatz gegeben, so ist eine Nullerklärung oben rechts anzukreuzen (Zeile 0010 – „déclaration néant“).
Unter Punkt A „Montant des opérations réalisées” ist die Höhe der Umsätze (netto ohne Umsatzsteuer) für den entsprechenden Zeitraum einzutragen. Dabei sind die Beträge immer auf volle Eurobeträge zu runden. Beträge unter 50 Cent werden abgerundet, Beträge größer oder gleich 50 Cent werden aufgerundet.
Ausnahmen gelten für Umsätze aus dem Reverse-Charge-Verfahren. Hast du von Dienstleistern Rechnungen mit Reverse-Charge-Verfahren erhalten, musst du diese in Zeile 0040 eintragen. Hast du selbst Rechnungen in diesem Verfahren gestellt, ist dafür Zeile 0043 vorgesehen. Diese Umsätze sind nicht steuerbar und beim Eintragen der Umsatzhöhe zu ignorieren.
Im Block B erfolgt nun die Berechnung der Umsatzsteuer. In Zeile 08 ist die Höhe des Netto-Umsatzes aus Verkäufen mit dem normalen Steuersatz von 19,6% einzutragen. In Zeile 09 folgt der Umsatz aus Verkäufen mit dem ermäßigten Steuersatz von 5,5% und in Zeile 16 der Gesamtbetrag der geschuldeten Umsatzsteuer, der sich aus den Zeilen 08 bis 15 ergibt.

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Zeile 20 bezieht sich auf die geltend zu machende Vorsteuer, die sich aus Leistungen und Lieferungen von französischen Geschäftspartnern ergibt. Das kann z.B. der Einkauf von Materialien von französischen Händlern sein, genauso wie Restaurantrechnungen (vergleichbar mit Bewirtungsbelegen in Deutschland), Hotelübernachtungen oder Reisekosten.
Block C hält schließlich das Gesamtergebnis fest und ob sich eine Steuergutschrift oder eine Steuerzahlung ergibt. Ist die zu zahlende Umsatzsteuer größer als die Vorsteuer, muss eine Steuerzahlung vorgenommen werden (rechte Hälfte; Zeile 28 und 32). Ist die Vorsteuer größer, erhältst du entsprechend eine Steuergutschrift (linke Hälfte; Zeile 25). Am Quartalsende hast du jeweils die Möglichkeit, dir diese Gutschrift auszahlen zu lassen, sofern sie 760,- EUR oder mehr beträgt. Alternativ kannst du die Gutschrift am Jahresende beantragen, sofern sie bei 150,- EUR oder mehr liegt.
Fazit
Auf den ersten Blick mag der Aufwand zur Umsatzsteuerregistrierung und -voranmeldung in Frankreich groß wirken, besonders aufgrund der Tatsache, dass die französischen Finanzbehörden Kommunikation in ihrer Landessprache wünschen. Für das Ausfüllen der Formulare gibt es jedoch gute Hilfestellungen und die rein elektronischen Prozesse machen einen Verkauf nach Frankreich durchaus einfacher. Wer sich einmal ausführlich mit dem Thema auseinandergesetzt hat, kann sich auf eine kaufkräftige und große neue Zielgruppe an Käufern freuen.