Der OSS gilt als Vereinfachung der umsatzsteuerlichen Pflichten für Online Händler. Das ist allerdings nicht immer der Fall. Gerade für Amazon und FBA Seller ist eine One-Stop-Shop Registrierung nicht immer lohnend. Mehr dazu erfährst du im folgenden Artikel.
Antonia Klatt
Last Updated on 25 January 2024Was hat der One Stop Shop mit Amazon zu tun?
Der One-Stop-Shop ist Teil ein neuen Pakets an Umsatzsteuer-Regulierungen in der EU, die im Juli 2021 eingeführt wurden. Der Weg zur Umsatzsteuer-Konformität wird durch OSS für die meisten Online Händler stark verändern. Das gilt auch für Amazon Seller.
Der One-Stop-Shop verändert den Ort, an dem die Umsatzsteuer abgeführt wird – basierend auf dem Ort des Verkaufs und dem Ort der Lieferung. Er gilt grundsätzlich nur für Verkäufe an Privatkunden, also B2C Transaktionen, innerhalb Europas, sogenannten innergemeinschaftlichen Fernverkäufen. Die Normen des neuen Umsatzsteuer-Pakets haben dabei vor allem EInfluss auf die folgenden Aspekte:
- Lieferschwellen in der EU
- Besteuerung der im B2C Fernabsatz verkauften Waren
- Pflicht zur Umsatzsteuerregistrierung
Welche Veränderungen zieht der One-Stop-Shop für Amazon Händler nach sich?
Die rechtliche Lage für Amazon Händler, bisher und seit Einführung des One Stop Shops, entspricht in großen Teilen der anderer Online Händler, die über ihre eigenen Websites Produkte verkaufen. Bisher mussten Amazon Seller folgende umsatzsteuerliche Punkte beachten:
- Eine Umsatzsteuerregistrierung musste im Heimatland vorliegen .
- Umsatzsteuerregistrierungen mussten in Ländern vorliegen, in denen die landesspezifischen Lieferschwellen überschritten wurden.
- Landesspezifische Lieferschwellen, in der Regel 35.000€ oder 100.000€, wurden durch B2C Verkäufe in diesjeniges Land überschritten.
- In allen Ländern, in denen USt.-Registrierungen vorlagen, mussten Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht werden.
- In diesen Ländern musste dann auch gesondert die Umsatzsteuer abgeführt werden.
- All Lieferungen nach Überschreitung einer Lieferschwelle mussten mit dem landesspezifischen Umsatzsteuersätzen belegt werden, alle Lieferungen vor Überschreitung der Lieferschwellen wurden als heimische Verkäufe behandelt.
Die heimischen Lieferungen betrifft der OSS nicht. Das neue Regelwerk hat nur Einfluss auf grenzüberschreitende Verkäufe und Lieferungen. Im Zuge der One Stop Shop Einführung wurden auch die Lieferschwellen abgeschafft und durch eine EU-weite Grenze von 10.000€ ersetzt. Sobald diese Schwelle durch Lieferungen in alle EU-Ausländer gesammelt erreicht wird, muss in allen Ländern, in die verkauft wird, eine Umsatzsteuerregistrierung vorgenommen werden. Viele Amazon Händler müssten sich durch diesen geringeren Schwellenwert also in vielen mehr und allgemein auch schneller registrieren.
Stattdessen können sich Amazon FBA Händler aber auch für den OSS registrieren. In diesem Fall entfällt die Lieferschwelle komplett und es gelten folgende Regeln:
- Eine Umsatzsteuerregistrierung muss im Heimatland vorliegen .
- Alle Lieferungen im Inland werden wie gehabt in einer inländischen Umsatzsteuervoranmeldung aufgeführt.
- Im Heimatland, oder im Falle von Nicht-EU Firmen in einem EU-Staat nach Wahl, muss eine One Stop Shop Anmeldung vorliegen.
- Alle grenzüberschreitenden Lieferungen in ein EU-Ausland werden sortiert aber gesammelt in einer OSS-Meldung im Heimatland aufgeführt.
- Alle Umsatzsteuerschulden werden gesammelt im Land der One Stop Shop Registrierung abgeführt.
- Ab dem ersten Verkauf müssen die Umsatzsteuersätze des Lieferlandes angewendet werden.
Amazon Händler benötigen also im Grunde nur noch eine einzige USt.-Registrierung und eine OSS-Registrierung. Im Gegenzug müssen allerdings verschiedene Umsatzsteuersätze angewendet werden – eine starke Komplikation für diejenigen Amazon Seller, die Produkte aus mehreren Nischen oder Produktkategorien verkaufen, auf die auch landesspezifische reduzierte Steuersätze anwendbar sind. Eine weitere Komplikation für Amazon Händler mit OSS-Registrierung ergibt sich durch die große Ausnahme des One-Stop-Shops: der Lagerung im Ausland.
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Welche OSS-Regeln gelten für FBA Händler?
Für Amazon Händler, die an einem Fulfilled-by-Amazon Program teilnehmen, stellt der One-Stop-Shop eine größere Hürde dar. Amazon Händler stimmen bei der Teilnahme an einem FBA Programm der Lagerung ihrer Waren in einer Vielzahl an Ländern zu, im Zuge des PAN-EU Programms können Produkte beispielsweise in England, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Polen und der Tschechischen Republik gelagert werden.
Leider stellt die Lagerung im Ausland eine Ausnahme des One-Stop-Shop Systems dar. Daher müsse sich Amazon Händler, die FBA und den OSS nutzen, noch immer in allen Lager-Ländern für die Umsatzsteuer registrieren. Natürlich wissen FBA Seller nicht immer genau, in welchen Staaten ihre Produkte derzeit auf Lager sind. Deshalb ist eine USt.-Registrierung trotz einer bestehenden OSS-Registrierung von Beginn der FBA-Nutzung in allen Ländern nötig, die Teil des jeweiligen Programms sind.
Mit den Umsatzsteuerregistrierungen kommen bekannte Pflichten auf Amazon Händler zu, wie auch die Einreichung von regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen. Hier ist Vorsicht geboten. Denn nicht alle Lieferungen aus ausländischen Lagerhäusern werden über lokale Voranmeldungen abgewickelt, genauso wenig wie sie alle in einer OSS-Meldung auftauchen. Jeder Kombination aus Lagerland und Lieferland muss beachtet werden. Aus ihnen geht hervor, in welcher Meldung die Transaktion Einzug findet, an wen die Umsatzsteuerschuld bezahlt wird, und welche Umsatzsteuersätze genutzt werden müssen.
Für Amazon Händler gelten also die Regeln des One Stop Shops, die besagen, dass grenzüberschreitende Lieferungen über OSS abgewickelt werden, sowie die Regeln der allgemeinen lokalen Umsatzsteuererklärungen, die besagen, dass Lieferungen aus dem Ausland dort umsatzsteuerlich abgewickelt werden.
Beispiel: Am einfachsten kann das Regelwerk an einem Beispiel dargestellt werden. Ein deutscher Amazon FBA Händler hat sich für den One-Stop-Shop angemeldet. Er lagert außerdem im Rahmen von FBA-Programm Produkte in Polen, und Tschechien.
- Verkäufe von Deutschland nach Polen, und Tschechien werden in der OSS-Meldung in Deutschland gemeldet. Die jeweiligen ausländischen Umsatzsteuersätze werden angewendet und die gesamte Umsatzsteuerschuld wird gesammelt in Deutschland im Rahmen des OSS-Programs bezahlt.
- Durch die Nutzung von OSS sind keine Lieferschwellen anwendbar. Weiterhin sind in Polen, und Tschechien Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und die Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen nötig.
- Verkäufe von Lagern in Polen an polnische Kunden werden in Polen abgewickelt. Die polnischen Umsatzsteuersätze werden angewendet und die Umsatzsteuerschuld für diese Transaktionen wird nach Einreichung einer polnischen Voranmeldung in Polen bezahlt.
- Verkäufe von Lagern in Polen an tschechische Kunden werden über den One Stop Shop abgewickelt. Hier werden tschechische Umsatzsteuersätze angewendet und die Umsatzsteuerschuld für diese Transaktionen wird via Deutschland gezahlt. Außerdem finden sich diese Verkäufe in der One-Stop-Shop Meldung wieder.
- Verkäufe von Lagern in Polen an deutsche Kunden werden auch über die OSS-Meldung abgewickelt, obwohl Deutschland das Heimatland des FBA Händlers ist. Es werden deutsche Umsatzsteuersätze angewendet und die Umsatzsteuerschuld für diese Transaktionen wird direkt an Deutschland gezahlt. Allerdings im Rahmen der OSS-Zahlung, da die Lieferung Grenzen überschreitet.
Auf unserem Blog erfährst du mehr zum One-Stop-Shop in Deutschland.
Amazon und FBA Business: One-Stop-Shop oder nicht?
Wie klar geworden ist, kann die Teilnahme am OSS-Programm das Leben von Online-Händlern vereinfachen oder aber auch verkomplizieren. Für reine Amazon Händler ist der One Stop Shop meist zu empfehlen. Da die Lieferschwellen zusammengefasst und gesenkt wurden, ersparen sich Amazon Seller, die nur aus dem Heimatland versenden, mit der Teilnahme am OSS einiges an administrativen Aufwand. Es muss allerdings auf die Anwendung der korrekten Umsatzsteuersätze geachtet werden.
Auf der anderen Seite ist der One-Stop-Shop für FBA Seller nicht immer lohnend. Die Kalkulation und Aufteilung der Transaktionen kostet viel Zeit. In einigen Fällen ist es für Amazon FBA Händler besser, sich nicht für den One Stop Shop zu registrieren und stattdessen Verkäufe über die vorliegenden lokalen Umsatzsteuerregistrierungen abzuwickeln. Auf unserem Blog haben wir einige detaillierte One Stop Shop Beispiele für dich durchgerechnet.
Zuletzt sollte angemerkt werden, dass sich die Situation des One Stop Shops für Kleinunternehmer noch einmal anders darstellt. Da sie die Lieferschwelle eventuell nicht überschreiten, kann – je nach lokalen Umsatzsteuersätzen – eine Registrierung für den OSS sogar nachteilig sein.
Technische Lösung für Amazon FBA Händler mit OSS-Registrierung
Viele Amazon Seller mit OSS Registrierungen stehen dank der neuen Regelungen vor einer großen Aufgabe: Sie müssen von nun an dank der neuen EU-weiten Lieferschwelle bei jeder Transaktion die lokalen Umsatzsteuersätze berücksichtigen. Amazon Händler, die gleichzeitig OSS und FBA-Programme nutzen, müssen eine weitere Hürde überwinden: Die Sortierung und Kalkulation der Transaktionen.
Für beide Seller bietet hellotax die optimale Lösung. Unsere selbst-entwickelte OSS-Software sortiert alle Transaktionen, erkennt Umsatzsteuersätze automatisch, und stellt eigenständig OSS-Meldungen zusammen, die gesondert die Lager- und Lieferland Kombinationen enthalten und daher sofort eingereicht werden können. Weiterhin kann unser hellotax Team aus Steuerberatern und lokalen Experten sich auch um die One Stop Shop Registrierung und auch die Einreichung von OSS-Meldungen kümmern. Kontaktiere uns noch heute, bespreche deine Optionen mit uns und erfahre mehr über unsere Angebote.
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Frequently Asked Questions
Ja, der One Stop Shop steht grundsätzlich allen Händlern offen. Die Anmeldung erfolgt auf freiwilliger Basis. Nach erfolgreicher Registrierung bist du allerdings verpflichtet, 2 Jahre am OSS teilzunehmen, bevor du dich wieder abmelden kannst.
Seit der Abschaffung der landesspezifischen Lieferschwellen fallen lokale Umsatzsteuer Registrierungen und steuerliche Pflichten häufiger und schneller an. Hier schafft der OSS Abhilfe. Grundsätzlich können alle Transaktionen über das Heimatland abgewickelt werden.
Die Lagerung von Waren im Ausland ist die einzige Ausnahme des OSS. Sobald Produkte im Ausland gelagert werden, beispielsweise im Rahmen des PAN-EU Programs von Amazon musst du dich in den Lagerländern zwingend für die Umsatzsteuer registrieren. Diese vorliegenden Registrierungen und folgenden Pflichten erhöhen dann den administrativen Aufwand bei der Einreichung von Voranmeldungen und OSS-Meldungen.
Ob sich der OSS für Amazon und FBA Seller lohnt, hängt vom FBA-Programm und damit der Anzahl der Lagerländern, sowie vom Umsatz des Sellers ab. Mehr Informationen dazu findest du auf unserem Blog.