
Jahrelang kamen Waren bis 150 € zollfrei in die EU. Diese Befreiung ist vorbei. Seit dem 1. Juli 2026 zahlen Kleinsendungen, die aus Drittländern an Verbraucher gehen, eine Zollpauschale von 3 €, und seit dem 1. November 2026 kommt eine EU-Bearbeitungsgebühr von 2 € dazu. Beide werden pro Zollposition berechnet, nicht pro Paket. Eine gemischte Bestellung kann deshalb deutlich mehr als 5 € kosten.
Maja Bernat Piletic
Last Updated on 6 November 2026Dieser Leitfaden erklärt, was beide Abgaben sind, wie sie sich addieren, wer sie zahlt, wie die Umsatzsteuer sie behandelt und warum viele Händler aus Drittländern jetzt über Lagerbestand in der EU nachdenken. Ein EU-Lager spart die Abgaben pro Paket, bringt aber eigene umsatzsteuerliche Pflichten mit.
Die Kurzfassung
- 3 € Zollpauschale: vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2028, pro Zollposition, auf B2C-Fernverkäufe von Waren aus Drittländern in Sendungen bis 150 €.
- 2 € Bearbeitungsgebühr: seit dem 1. November 2026, pro Zollposition, auf B2C-Fernverkäufe importierter Waren, unabhängig vom Wert. Sie gilt dauerhaft und wird nicht erstattet.
- Bei Sendungen bis 150 € fallen beide an. Über 150 € gilt der normale Zoll plus die 2 €.
- Beide gehören nach der überarbeiteten Leitlinie der Kommission vom 6. Oktober 2026 zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer.
- Waren, die beim Verkauf schon in der EU liegen, etwa in einem EU-Lager oder bei Amazon FBA, zahlen diese Abgaben nicht pro Bestellung. Ein EU-Lager löst aber Registrierungspflichten aus.
Die 3-Euro-Zollpauschale
Die befristete Pauschale beruht auf der Verordnung (EU) 2026/382 des Rates und gilt vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028. Dann soll die EU-Zollreform sie durch die normalen Zollsätze ersetzen (Europäische Kommission).
- Was erfasst ist: Fernverkäufe von Waren aus Drittländern an Verbraucher, in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 €.
- Egal, wie die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt wird: über IOSS, über die Sonderregelung des Post- oder Kurierdienstes oder im normalen Einfuhrverfahren.
- Pro Position, nicht pro Produkt oder Paket: Eine Zollposition ist eine Warengruppe mit derselben Unterposition des Zolltarifs, derselben Beschreibung und demselben Ursprung. In der Praxis ist das eine Zeile der Zollanmeldung, egal wie viele Stück.
Beispiel. Fünf gleiche T-Shirts sind eine Position: 3 €. Fünf T-Shirts und eine Uhr sind zwei Positionen: 6 €. Wer Waren mit derselben Tarifnummer auf mehrere Zeilen verteilt, ändert nichts an der Zählung, und Waren mit unterschiedlichen Tarifnummern lassen sich nicht in einer Zeile zusammenfassen.
Die 2-Euro-Bearbeitungsgebühr
Die Bearbeitungsgebühr stammt aus dem neuen Zollkodex der Union und gilt seit dem 1. November 2026 in allen Mitgliedstaaten (niederländischer Zoll). Sie deckt die Kosten für die Kontrolle der vielen kleinen E-Commerce-Pakete.
- Pro Zollposition, gezählt wie bei der 3-Euro-Pauschale.
- Ohne Wertgrenze: Sie fällt auch bei B2C-Sendungen über 150 € an.
- Nur B2C-Fernverkäufe: Einfuhren zwischen Unternehmen zahlen sie nicht.
- Dauerhaft: Anders als die 3-Euro-Pauschale endet sie nicht 2028.
- Nicht erstattungsfähig, auch wenn der Kunde die Ware zurückschickt.
So addieren sich die Abgaben
| Bestellung | Wert | Zollpositionen | Zollabgaben |
|---|---|---|---|
| 5 gleiche T-Shirts | 60 € | 1 | 3 € Zoll + 2 € Gebühr = 5 € |
| T-Shirts und eine Uhr | 120 € | 2 | 6 € Zoll + 4 € Gebühr = 10 € |
| Eine Kamera | 400 € | 1 | Normaler Zoll + 2 € Gebühr |
| Eine Kamera und ein Ersatzakku | 450 € | 2 | Normaler Zoll + 4 € Gebühr |
Darauf kommt die Umsatzsteuer zum Satz des Kundenlandes, und die Zollabgaben selbst gehören zur Bemessungsgrundlage. Bei 19 % werden aus den 10 € des zweiten Beispiels 11,90 €.
Wer zahlt
Rechtlich schuldet die Abgaben, wer die Zollanmeldung abgibt (Leitlinie der Kommission):
- der im IOSS registrierte Händler oder sein indirekter Vertreter, wenn IOSS genutzt wird;
- sonst der Beteiligte, der die Sonderregelung nutzt, meist der Post- oder Kurierdienst;
- sonst der indirekte Vertreter des Einführers.
In der Praxis landen die Kosten beim Käufer: im Preis an der Kasse oder als Betrag, den der Zusteller vor der Übergabe kassiert. Eine Zollanmeldung mit IOSS-Nummer kann den Verbraucher nicht als Anmelder führen. Wie das beim Kunden ankommt, mit echten Gebühren der Zusteller: Zollgebühren bei der Zustellung.
Umsatzsteuer auf die 3 € und die 2 €
Die Kommission hat ihre Umsatzsteuer-Leitlinie am 6. Oktober 2026 überarbeitet: Beide Abgaben gehören zur Bemessungsgrundlage (Umsatzsteuer-Addendum). Viele Artikel von vor diesem Datum sagen noch, auf die 2-Euro-Gebühr falle keine Umsatzsteuer an.
- Mit IOSS: Die Einfuhr ist steuerfrei, an der Grenze wird keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Wenn Sie die 3 € und 2 € Ihrem Kunden an der Kasse berechnen, gehören sie zum Entgelt Ihres Verkaufs und in Ihre IOSS-Erklärung.
- Ohne IOSS: Die Abgaben erhöhen die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer.
Zu den Änderungen beim IOSS lesen Sie unseren Beitrag IOSS-Änderungen bis 2028 und zur IOSS-Grenze von 150 €. hellotax bietet keine IOSS-Registrierung und keine Vertretung im IOSS an.
Nationale Gebühren obendrauf
- Italien: eine nationale Gebühr von 2 € pro Sendung bis 150 €, verschoben auf den 1. Dezember 2026, zusätzlich zu den EU-Abgaben. Der italienische Haushaltsentwurf für 2027 würde sie abschaffen, prüfen Sie den Stand also vor der Preisgestaltung.
- Rumänien: Die nationale Gebühr von 25 Lei (etwa 5 €) pro Paket galt ab dem 1. Januar 2026 und wurde am 30. Oktober 2026 aufgehoben.
- Frankreich: Die eigene 2-Euro-Gebühr galt von März bis Juni 2026 und ist seit dem Start der EU-Pauschale am 1. Juli ausgesetzt.
Prüfen Sie das Land, bevor Sie Preise festlegen: Nationale Gebühren ändern sich häufiger als EU-Regeln.
Retouren
Schickt ein Kunde die Ware zurück, ist die 2-Euro-Gebühr verloren. Die 3-Euro-Pauschale lässt sich nicht mehr durch Ungültigerklärung der Zollanmeldung zurückholen, sondern nur noch über das allgemeine Erstattungsverfahren. Planen Sie das in Ihre Retourenregeln und Preise ein.
Direktversand aus dem Drittland oder Lager in der EU?
Die neuen Abgaben treffen das Modell, jede Bestellung einzeln aus dem Drittland zu verschicken. Deshalb haben große Plattformen seit Juli Bestand in EU-Lager verlegt, und deshalb rechnen jetzt viele kleinere Händler nach.
Wenn Sie Ware als Sammelsendung in ein EU-Lager einführen, ist das eine Einfuhr zwischen Unternehmen: Sie zahlt einmal den normalen Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer auf die ganze Lieferung. Die späteren Verkäufe an Verbraucher erfolgen aus Ware, die schon in der EU ist, und zahlen weder die 3-Euro-Pauschale noch die 2-Euro-Gebühr pro Bestellung. Ausnahme: Ware, die an Verbraucher verkauft wird, bevor sie in den freien Verkehr übergeht, etwa während sie im Zolllager liegt, gilt weiter als eingeführter B2C-Verkauf und zahlt beide Abgaben.
| Direktversand aus dem Drittland | Bestand in einem EU-Lager | |
|---|---|---|
| Zollabgaben | 3 € + 2 € pro Position oder normaler Zoll + 2 € | Normaler Zoll einmal, bei der Sammeleinfuhr |
| Einfuhrumsatzsteuer | Über IOSS oder an der Grenze bezahlt | Bei der Einfuhr bezahlt, mit Registrierung als Vorsteuer abziehbar |
| Lieferung an den Kunden | Tage oder Wochen, mögliche Verzögerungen beim Zoll | Inländische Lieferzeiten |
| Umsatzsteuerregistrierung | IOSS oder keine | USt-IdNr. in jedem Land mit Lagerbestand |
Was ein EU-Lager für Ihre Umsatzsteuer bedeutet
Diesen Teil übersieht man leicht. Bestand in der EU kann die Zollkosten pro Bestellung senken, verändert aber Ihre umsatzsteuerliche Lage:
- Eine Umsatzsteuerregistrierung in jedem Land, in dem Ihre Ware lagert, bevor die erste Einheit ankommt. Unser Leitfaden zu Umsatzsteuer und 3PL-Lagern erklärt, wann ein Logistikdienstleister die Pflicht auslöst.
- Die Einfuhrumsatzsteuer wird abziehbar: Mit einer lokalen USt-IdNr. holen Sie die bei der Sammeleinfuhr gezahlte Einfuhrumsatzsteuer über die Voranmeldung zurück.
- Warenbewegungen zwischen Ländern sind meldepflichtig. Jede Verbringung eigener Ware in ein anderes EU-Land wird in beiden Ländern erklärt. Siehe Umsatzsteuer auf Warenbewegungen.
- Verkäufe aus Ihrem eigenen Shop in andere EU-Länder können über das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) gemeldet werden, statt sich im Land jedes Kunden zu registrieren. Für Unternehmen aus Drittländern gilt das ab dem ersten Verkauf: Die Schwelle von 10.000 € gibt es nur für in der EU ansässige Unternehmen. Für viele Händler ist das der Schritt vom IOSS zum OSS.
- Verkäufe über Amazon und andere Marktplätze: Verkauft ein Händler aus einem Drittland über einen Marktplatz aus EU-Bestand an Verbraucher, gilt der Marktplatz umsatzsteuerlich als Verkäufer und zahlt die Umsatzsteuer auf diese Verkäufe. Ihre Registrierungen, Einfuhren, Warenbewegungen, B2B-Verkäufe und die Verkäufe aus Ihrem eigenen Shop bleiben bei Ihnen.
- Ein Fiskalvertreter kann in einigen Ländern Pflicht sein, wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU sitzt. Siehe unseren Leitfaden zur Fiskalvertretung in der EU.
Sie nutzen Amazon Pan-EU oder das CEE-Programm? Lesen Sie vorher Amazon Pan-EU und Umsatzsteuer.
Dropshipping aus dem Drittland? Für Dropshipping gelten andere Registrierungsregeln. Lesen Sie, in welchen Ländern Sie sich registrieren müssen.
So hilft hellotax
Wir registrieren Ihr Unternehmen in den EU-Ländern, in denen Sie Ware lagern, übernehmen die Voranmeldungen und den OSS und halten Ihre Warenbewegungen sauber, mit eigener Software und lokalen Steuerberatern. Zollabwicklung und IOSS übernehmen wir nicht. Wenn Sie wegen der neuen Zollabgaben über ein EU-Lager nachdenken, buchen Sie eine kostenlose Beratung, und wir sagen Ihnen, welche Registrierungen Sie bräuchten.
FAQ
Werden die 3 € pro Paket berechnet?
Nein. Sie werden pro Zollposition berechnet: Waren mit derselben Tarifunterposition, Beschreibung und demselben Ursprung. Ein Paket mit drei verschiedenen Warenarten zahlt 9 €.
Gilt die 2-Euro-Gebühr auch für Sendungen über 150 €?
Ja. Die Bearbeitungsgebühr hat bei B2C-Fernverkäufen keine Wertgrenze. Über 150 € kommt sie zum normalen Zoll hinzu.
Zahlen B2B-Sendungen diese Abgaben?
Nein. Beide Abgaben gelten für Fernverkäufe an Verbraucher. Einfuhren durch Unternehmen folgen den normalen Zollregeln.
Fallen die Abgaben auf Ware in Amazon-FBA-Lagern in der EU an?
Nicht pro Bestellung. Ware in einem EU-FBA-Lager ist bereits eingeführt und verzollt, mit normalem Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr. Bestellungen, die aus diesen Lagern an EU-Kunden gehen, sind keine Einfuhren.
Berechne ich Umsatzsteuer auf die 3 € und 2 €, wenn ich sie an den Kunden weitergebe?
Ja. Seit der überarbeiteten Leitlinie der Kommission vom 6. Oktober 2026 gehören beide Abgaben zur Bemessungsgrundlage. Bei IOSS nehmen Sie sie in den erklärten Preis auf.
Fällt die 3-Euro-Pauschale 2028 weg?
Die Pauschale soll am 1. Juli 2028 enden, wenn Kleinsendungen über den neuen EU-Zolldatenhub voraussichtlich den normalen Zoll zahlen. Ist der Datenhub bis dahin nicht bereit, kann die Kommission eine Verlängerung vorschlagen. Die 2-Euro-Bearbeitungsgebühr bleibt.
Offizielle Quellen: Europäische Kommission, 3-Euro-Zoll · Zollleitlinie · Umsatzsteuerliche Behandlung, überarbeitet am 6. Oktober 2026 · niederländischer Zoll, 2-Euro-Gebühr. Stand: November 2026.





