Neben Steuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen und co. gibt es ab Juli 2021 eine neue Meldung, die von Online Händlern regelmäßig eingereicht wird: Die One-Stop-Shop Erklärung. Was die OSS Erklärung von den anderen Meldungen unterscheidest und wie du sie einreichst, erfährst du hier.
Antonia Klatt
Last Updated on 21 February 2022
Was ist die One Stop Shop Erklärung?
Die One Stop Shop Erklärung ist eine Steuererklärung, die einmal pro Quartal eingereicht werden muss, sobald ein Händler sich für den One-Stop-Shop angemeldet hat. Dieser wurde im Juli 2021 eingeführt und hat für Online Händler in der EU viel verändert. Details dazu findest du auf unserem One Stop Shop Blog Post.
Das One-Stop-Shop Verfahren gilt innerhalb der gesamten Europäischen Union. Daher wird die OSS Erklärung auch oft als EU-weite Steuererklärung bezeichnet. Trotzdem gibt es zwischen regulären Umsatzsteuererklärungen und One-Stop-Shop Erklärungen einige Unterschiede.
Was ist der Unterschied zwischen einer OSS Erklärung und einer Umsatzsteuererklärung?
Genau wie bei der Einreichung von normalen Umsatzsteuererklärungen, müssen sich Händler zu Einreichung von One Stop Shop Erklärungen zunächst für den One Stop Shop registrieren. Allerdings geschieht dies, im Gegensatz zu normalen Umsatzsteuer, auf freiwilliger Basis.
Weiterhin enthalten One-Stop-Shop Erklärungen nur die Daten für grenzüberschreitende Transaktionen, da der One Stop Shop EU-weit gilt. Beispielsweise finden nur Lieferungen von Deutschland nach Frankreich oder von Polen nach Spanien ihren Weg in OSS Erklärungen.
Für Lieferungen an Kunden, die im Herkunftsland oder im Land der Lagerung ansässig sind, müssen also noch immer reguläre landesspezifische Umsatzsteuererklärungen bzw. Voranmeldungen eingereicht werden. Auf unserem Blog findest du einige One-Stop-Shop Beispiele, aus denen ersichtlich wird, welche Transaktionen wie und wo gemeldet werden müssen.
Wie wird eine One-Stop-Shop Erklärung eingereicht?
Auch die Einreichung von OSS Erklärungen, oder One-Stop-Shop Meldungen, wie die EU-weiten Steuererklärungen auch genannt werden, unterscheidet sich von der der regulären Umsatzsteuererklärungen.
Zunächst muss die One-Stop-Shop Meldung erstellt werden. Dafür müssen alle Transaktionen nach Herkunfts- und Zielland der Lieferungen und danach nach Umsatzsteuersätzen sortiert werden.
Anschließend musst du das richtige Formular für die One-Stop-Shop Meldung finden. Diese Formulare unterscheiden sich, wie die übrige One-Stop-Shop Organisation, von Land zu Land. In Deutschland ist das Formular beispielsweise im BOP Portal des Bundeszentralamts für STeuern zu finden. Auf unserem Blog erfährst du, wie du dort eine One-Stop-Shop Meldung einreichen kannst.
Alternativ kannst du auch hellotax mit der Zusammenstellung und der Einreichung deiner One-Stop-Shop Erklärung beauftragen. Wir kümmern uns außerdem um deine OSS Registrierung. Kontaktiere uns noch heute und erfahre mehr!

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