Der kürzlich eingeführte One Stop Shop hat für Online Händler und Marktplatz Seller viel verändert. Wie genau das OSS Verfahren abläuft und welche Pflichten du zu erfüllen hast, erfährst du im folgenden Artikel.
Antonia Klatt
Last Updated on 10 January 2022Was ist das One-Stop-Shop Verfahren?
Das One-Stop-Shop Verfahren wurde am 1. Juli 2021 eingeführt. Die Erfüllung von Pflichten in Sachen Umsatzsteuer wird seit 2021 durch den One Stop Shop für Online Händler, die EU-weit Lieferungen versenden, deutlich vereinfacht. Vor allem hilft der One-Stop-Shop Amazon-Händlern weiter, die sich bisher in einer Vielzahl von europäischen Ländern um umsatzsteuerliche Pflichten kümmern mussten.
Außerdem soll das Verfahren, in Verbindung mit der Abschaffung der landesspezifischen Lieferschwellen, EU-übergreifend Steuerhinterziehung vorbeugen.
Das One Stop Shop Verfahren besteht aus 3 Grundelementen
- Sortierung der Verkäufe auf Seiten der Händler
- Zahlung der gesamten Umsatzsteuerschuld an das Land der OSS-Registrierung
- Umverteilung der Umsatzsteuer durch das Finanzamt
Das wichtigste Element des One-Stop-Shop Verfahrens auf Seiten der Online Händler ist die Erstellung von One Stop Shop Meldungen. Dafür müssen alle Transaktionen nach Herkunfts- und Verbrauchsland, sowie nach Umsatzsteuersätzen sortiert werden. Die Erklärung wird dann im Land der OSS-Registrierung eingereicht.
Das zweite Element des One Stop Shop Verfahrens ist die Zahlung der Umsatzsteuerschuld. Dank des OSS müssen Umsatzsteuerschulden nicht mehr an die einzelnen verschiedenen Länder gezahlt werden, denen die Steuer geschuldet ist. Stattdessen wird der gesamte Betrag an das Finanzamt des Landes der OSS-Registrierung gesendet, bei dem auch die One Stop Shop Meldung eingereicht wurde.
Das letzte Grundelement ist die Umverteilung der Umsatzsteuer durch das Finanzamt. Der One-Stop-Shop gilt EU weit. Alle Finanzämter sammeln also die Schulden derjenigen Händler ein, die in demjenigen Land für den OSS registriert sind. Anschließend verteilen sie die Beträge, basierend auf den eingereichten Meldungen, untereinander auf.
Was sind die Pflichten im One Stop Shop Verfahren?
Welche Pflichten sind nun also für Händler zu erfüllen, die am One Stop Shop Verfahren teilnehmen wollen? Zunächst einmal müssen sie sich registrieren.
1. Pflicht: Registrierung für das One-Stop-Shop Verfahren
Händler sollten sich in dem Land für das One-Stop-Shop Verfahren anmelden, in dem sie ansässig sind. Für den One Stop Shop in Deutschland läuft die Registrierung über das BOP Portal des Bundeszentralamts für Steuern ab. Auf unserem Blog findest du eine detaillierte Anleitung zur One-Stop-Shop Anmeldung in Deutschland.
Ausländische EU-Firmen müssen sich aber jeweils in ihrem Heimatland registrieren. Einzig allein ausländische nicht-europäische Firmen, die in der Europäischen Union handeln wollen, dürfen sich aussuchen, in welchem Land sie das One Stop Shop Verfahren nutzen.
2. Pflicht: Einreichung von One Stop Shop Meldungen
Als nächstes musst du regelmäßig, das heißt vierteljährlich, One-Stop-Shop Erklärungen einreichen. Dafür benötigst du die vorherig nach Ländern und Umsatzsteuersätzen sortieren Transaktionslisten. Die gesammelten Beträge gibst du dann in die jeweilige Formblatt des Mitgliedstaats ein, in dem du registriert bist.
Für das One-Stop-Shop Verfahren in Deutschland geschieht das durch das Formular für die One Stop Shop Meldung. Wenn du bei der Sortierung und der Eingabe der Transaktionen unsicher bist, solltest du dir unseren Blogpost mit One-Stop-Shop Beispielen ansehen. Aus den Beispielen wird ersichtlich, welche Umsätze du wo melden musst, welche Stolpersteine dich erwarten, und auf welche Punkte du bei der Erfüllung deiner Meldepflichten im One Stop Shop Verfahren achten musst.
Ein paar Ausnahmen bei den Transaktionen, die über den OSS abgewickelt werden können, gibt es aber natürlich trotzdem. Beispielsweise dürfen nur grenzüberschreitende Lieferungen über das One-Stop-Shop Verfahren gemeldet werden. Lieferungen aus ausländischen Lagerhäusern an ausländische Kunden im gleichen Land, beispielsweise durch Amazon FBA Programme, führen also noch immer zu einer zusätzlich Umsatzsteuerregistrierung-Pflicht im Ausland.
Alternativ kannst du dich an das hellotax Team wenden. Unsere rundum One Stop Shop Lösung enthält nicht nur die Registrierung für das OSS Verfahren und unsere OSS Software, die automatisch One Stop Shop Meldungen erstellt, die eingereicht werden können. Wir können uns auch um deine Einreichungen und die Eingabe deiner Transaktionsdaten, sowie um USt.-Registrierungen im EU-Ausland kümmern. Kontaktiere uns noch heute und erfahre mehr!
Hellotax One-Stop-Shop Lösung
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- Qualitätskontrolle für Deine Transaktionen
3. Pflicht: Zahlung der Umsatzsteuerschuld
Im letzten Schritt musst du deine Umsatzsteuerschuld nur noch regelmäßig beglichen. Der Stichtag dafür entspricht der Einreichungsfrist für die OSS-Meldungen. Damit hast du alle Pflichten des One-Stop-Shop Verfahrens für dieses Quartal erfüllt.
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