Der Begriff des Fiskalvertreters taucht häufig in Verbindung mit Import, Einfuhr und Zoll auf. Aber auch bei Steuer-Vorgängen kann eine Fiskalvertretung hilfreich sein. Wer Händler in Sachen Steuer und Einfuhr vertreten kann, wie ein Fiskalvertreter ernannt wird und wann sich eine Fiskalvertretung lohnt, erklären wir hier.
Antonia Klatt
Last Updated on 22 October 2021Was ist ein Fiskalvertreter?
Gemäß § 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) können sich ausländische Unternehmen, die Waren in Deutschland einführen, anmelden und damit Einfuhrumsatzsteuerpflichtig sind, durch ein deutsches Unternehmen in steuerrechtlichen Sachen vertreten lassen. Zu den Unternehmen, die laut Gesetz als Fiskalvertreter fungieren dürfen, gehören nach §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes:
- Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Steuerberatungsgesellschaften
- Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer, Buchprüfungsgesellschaften
- Speditionsunternehmen, soweit sie Hilfe in Eingangsabgabensachen leisten
- Andere gewerbliche Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Zollbehandlung Hilfe in Eingangsabgabensachen leisten (z. B. Zolldeklaranten, Lagerhalter)
Die Regelung des Fiskalvertreters in Deutschland ist eine Folge der Vertretungs-Reform von 2004, wonach keine Verpflichtung zur Bestellung eines Fiskalvertreters für Unternehmen aus anderen EU Staaten mehr besteht. Mehr Informationen zur Fiskalvertretung in der Europäischen Union findest du auf unserer Übersichtsseite.
Was macht ein Fiskalvertreter in Deutschland?
Nach der Ernennung eines deutschen Fiskalvertreters durch einen ausländischen Händler oder ein ausländisches Unternehmen ist dieser in Deutschland für alle steuerlichen Aufgaben zuständig. Er hat bei auch die gleichen Rechte wie der ausländische Unternehmer und kann zum Beispiel auch Anträge stellen. Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
- Erfüllung der Erklärungs- und Meldepflichten
- Erfüllung der Aufzeichnungspflichten
- Umsatzsteuererklärung
- Zusammenfassende Meldung
Zur Erfüllung der Aufgaben nutzt der Fiskalvertreter eine zusätzliche deutsche Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Mit diesen tritt er gegenüber dem deutschen Finanzamt als Vertreter für den ausländischen Händler oder die ausländischen Unternehmen auf.
Die meisten Fiskalvertreter vertreten mehrere Unternehmen gleichzeitig. In diesem Fall werden in der Umsatzsteuererklärung die Besteuerungsgrundlagen und in der Zusammenfassenden Meldung die Bemessungsgrundlagen aller vertretenen Unternehmen zusammengefasst. Im Zuge der Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG müssen allerdings alle Entgelte für steuerfreie Umsätze getrennt aufgelistet werden. Außerdem sind hier auch die Namen und die Anschriften der vertretenen Unternehmen aufzuzeichnen.
Wann brauche ich eine Fiskalvertretung in Deutschland?
Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern besteht in Deutschland keine Verpflichtung zur Bestellung eines Fiskalvertreters – im Gegenteil. Ein Vertreter kann gemäß § 22 UStG nur bestellt werden, wenn der vertretene Unternehmer in Deutschland keinen Wohnsitz oder geschäftliche Niederlassung hat und er ausschließlich steuerfreie Umsätze bewirkte. Das heißt, die deutsche Fiskalvertretung wird meist nur genutzt, wenn Waren in Deutschland eingeführt werden und sich der Vertreter um Meldepflichten kümmern soll.
In diesem Fall kann der ausländische Unternehmer einen oder mehrere Fiskalvertreter in Deutschland bestellen, muss sich im zuge dessen nicht steuerlich registrieren lassen und keinerlei Erklärungspflichten gegenüber den deutschen Finanzbehörden nachkommen.
USt-Nummer in Deutschland registrieren
USt-Voranmeldung in Deutschland einreichen
Ernennung eines deutschen Fiskalvertreters
In Deutschland wird ein Fiskalvertreter durch eine Vollmacht ernannt und bestellt. Diese muss noch vor der ersten umsatzsteuerfreien Transaktion erteilt werden. Danach erhält der Fiskalvertreter eine gesonderte Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zur Ausführung seiner Tätigkeit.
Fiskalvertretung in anderen Ländern der EU
Die Art der Fiskalvertretung in Deutschland unterscheidet sich stark von der Vertretung in anderen europäischen Staaten. Dort ist ein Fiskalvertreter für die Erledigung von umsatzsteuerlichen Aufgaben zuständig und wird in diesem Sinne von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen bestellt. Der Umfang der deutschen Fiskalvertretung dagegen ähnelt der des kleinen oder begrenzten Vertretungen in anderen europäischen Staaten, wie beispielsweise den Niederlanden.
Grundsätzlich ist in diesen Ländern die Bestellung eines Vertreters zu Umsatzsteuerzwecken zumindest für Unternehmen ohne Geschäftstelle in Europa verpflichtend. Je nach lokaler Gesetzgebung, wie beispielsweise im Falle Spaniens, müssen sich aber oft auch EU Unternehmen durch einen Vertreter gegenüber den lokalen Behörden vertreten lassen. Mehr Informationen zu Fiskalvertretungen in Spanien, den Niederlanden und co. haben wir auf unseren landesspezifischen Seiten für dich zusammengefasst.
Land | Fiskalvertreter-Pflicht für nicht-EU Unternehmen |
Deutschland | Ja |
Niederlande | Ja |
Österreich | Ja |
Polen | Ja |
Tschechien | Nein |
Spanien | Ja |
Italien | Ja |
Frankreich | Ja |
Spezialisierte Dienstleister wie hellotax können dir bei deutschen Einfuhr- und Meldepflichten behilflich sein. Doch nicht nur das – unser internationales Team aus spezialisierten Steuerberatern kann dir außerdem als Vertreter in Umsatzsteuer-Belangen in mehreren europäischen Ländern helfen. Wir kümmern uns also um deine Umsatzsteuerregistrierung, Einreichungen, und die Umsatzsteuer-Abfuhr in einer Vielzahl europäischer Staaten gleichzeitig. Da unsere Steuerberater eng zusammenarbeiten und Händler alle Informationen gebündelt erhalten, kann damit dein administrativer und finanzieller Aufwand zusätzlich reduziert werden.
Kontaktiere uns noch heute und vereinfache die Erledigung deiner steuerlichen Pflichten.
Buche ein kostenloses Beratungsgespräch
Unsere Umsatzsteuer-Experten freuen sich, dir zu helfen! Buche einfach eine kostenlose Beratung mit unserem Team.
Häufig gestellte Fragen
In den meisten Ländern der EU ist ein Fiskalvertreter ist ein Dienstleister, der ein Unternehmen in steuerrechtlichen Fragen gegenüber den lokalen Behörden vertritt. In Deutschland dagegen, kommt eine Fiskalvertretung nur für Unternehmen in Frage, die steuerfreie Umsätze tätigen. Meist kümmern sie sich also um die Meldepflichten und den Zollprozess bei der Einfuhr von Waren in Deutschland.
Ein deutscher Fiskalvertreter kümmert sich unter anderem um die Erfüllung der Erklärungs- und Meldepflichten, die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten, die Umsatzsteuererklärung und die Zusammenfassende Meldung.
Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern besteht in Deutschland keine Fiskalvertreter-Pflicht. Gemäß § 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) kann und wird ein Fiskalvertreter nur auf freiwilliger Basis bestellt und kümmert sich außerdem nur um Unternehmen die allein steuerfreie Umsätze tätigen.
In Deutschland können Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer, und Buchprüfungsgesellschaften, sowie Speditionsunternehmen und andere gewerbliche Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Zollbehandlung Hilfe in Eingangsabgabensachen leisten (z. B. Zolldeklaranten, Lagerhalter) als Vertreter fungieren.