In den meisten europäischen Ländern ist für Unternehmen, die außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, die Bestellung eines Fiskalvertreters zur Erledigung von Umsatzsteuer-Aufgaben Pflicht. In der tschechischen Republik sieht die Situation anders aus. Alles was du über Fiskalvertretung in Tschechien wissen musst, erfährst du hier.
Antonia Klatt
Last Updated on 22 October 2021Was ist eine Fiskalvertretung?
Im allgemeinen ist ein Fiskalvertreter ein Dienstleister, den EU Unternehmen auf freiwilliger Basis können und nicht-EU Unternehmen auf verpflichtender Basis bestellen müssen. Dieser kümmert sich dann um die steuerlichen Verpflichtungen des vertretenen Unternehmens. Folgende Dienstleister können normalerweise in der EU als Fiskalvertreter fungieren:
- Steuerberater
- Rechtsanwälte
- Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
- Notare
- Speditionsunternehmen, soweit sie Hilfe in Eingangsabgabensachen leisten
Allgemeine informationen zur Fiskalvertretung in der EU haben wir auch unserer Übersichtsseite für dich zusammengefasst.
Was macht ein Fiskalvertreter in Tschechien?
In den meisten Ländern der europäischen Union kümmert sich ein Fiskalvertreter zumindest um die folgenden Aufgaben:
- Registrierung für die Umsatzsteuer
- Einreichung von Voranmeldungen und Steuererklärungen
- Einreichung weiterer steuerlicher Dokumente
Je nach lokaler Gesetzgebung kann sich ein Fiskalvertreter in verschiedensten europäischen Ländern allerdings auch um die Zahlung der Umsatzsteuer, die Zahlung von Lohnabgaben, den Zoll und viele weitere Aufgaben kümmern. Er tritt meist in seinem eigenen Namen gegenüber den lokalen Behörden auf und übernimmt die Verantwortung für das vertretene Unternehmen.
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Wann brauche ich eine Fiskalvertretung in der tschechischen Republik?
Die Tschechische Republik ist eines der wenigen europäischen Mitgliedsländer in denen auch für Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind, keine Fiskalvertreter-Pflicht besteht. Gemäß Sektion 110c des tschechischen Umsatzsteuergesetzes ist es allerdings trotzdem möglich einen Fiskal Agenten zu beauftragen. Dieser ist zwar nicht anstelle des Auftraggebers für die steuerlichen Aufgaben zuständig, sondern handelt im Namen des Klienten, kann aber EU und nicht-EU Unternehmen trotzdem bei der Erfüllung der umsatzsteuerlichen Pflichten behilflich sein.
Fiskalvertretung in anderen europäischen Ländern
Im Gegensatz zu Tschechien, ist in vielen anderen europäischen Ländern die Bestellung eines Fiskalvertreters für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind, verpflichtend. Seit einer Entscheidung im Jahr 2004 können sich in der EU ansässige Unternehmen zwar selbst um ihre steuerlichen Aufgaben kümmern, die Bestellung eines spezialisierten Vertreters kann aber trotzdem viel Zeit, Geld, und Mühe sparen.
Mehr Informationen zur Vertretungen in umsatzsteuerlichen Aufgaben in Deutschland, Polen, und co. findest du auf unseren landesspezifischen Seiten.
Land | Fiskalvertreter-Pflicht für nicht-EU Unternehmen |
Deutschland | Ja |
Niederlande | Ja |
Österreich | Ja |
Polen | Ja |
Tschechien | Nein |
Spanien | Ja |
Italien | Ja |
Frankreich | Ja |
Für viele multinationale Händler, die in mehreren europäischen Ländern aktiv sind, Importeure und Exporteure, und Versandhändler, die Waren über Marktplätze wie Amazon vertreiben, kann sich außerdem die Beauftragung spezialisierter Dienstleister, wie hellotax, lohnen. Unser internationales Team kann sich nicht nur in einem Land, sondern EU-weit um deine Umsatzsteuerregistrierung, die Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen, die Zahlung der Umsatzsteuer, sowie viele andere Aufgaben kümmern. Unsere Steuerberater arbeiten außerdem eng zusammen und unsere Klienten erhalten daher alle Informationen gebündelt, was den administrativen und finanziellen Aufwand zusätzlich reduziert.
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Häufig gestellte Fragen
Ein Fiskalvertreter ist normalerweise ein Dienstleister, der ein Unternehmen in steuerrechtlichen Fragen gegenüber den Behörden in Italien vertritt. Er kümmert sich unter anderem um Umsatzsteuerrechtliche und Zollangelegenheiten. Außerdem erleichtert er die Überwindung sprachlicher Hürden beim Kontakt mit den lokalen Behörden. In Tschechien tritt an dessen Stelle ein Fiskal Agent, der auf freiwilliger Basis bestellt werden kann.
Ein Fiskalvertreter als solcher ist in Tschechien nicht notwendig. Stattdessen kann aber ein Fiskal Agent in der tschechischen Republik bestellt werden. Auch dieser kümmert sich unter anderem um die Registrierung für die Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldungen, Steuererklärungen, die Zahlung der Umsatzsteuer, und vieles mehr, allerdings im Namen des Vertretenen und nicht unter seinem eigenen.
In der tschechischen Republik besteht keine Fiskalvertreter-Pflicht. Das heißt auch nicht-EU Unternehmen müssen nicht zwingend einen Vertreter bestellen. Damit stellt Tschechien eine Ausnahme in der EU dar. Allerdings kann freiwillig ein Fiskal Agent bestellt werden.