Wie in vielen anderen EU-Mitgliedsstaaten auch, ist die Bestellung eines Fiskalvertreters in Spanien für ausländische Unternehmen, die keine Betriebsstätte in der Europäischen Union haben, verpflichtend. Seit 2004 besteht allerdings keine Verpflichtung mehr für in der EU ansässige Unternehmen. Trotzdem kann sich die Bestellung einer Vertretung in Umsatzsteuerlichen Fragen in Spanien auch für EU-Unternehmen lohnen, nicht zuletzt da ein Vertreter unter Umständen bei der Zahlung der Umsatzsteuer benötigt wird. Mehr dazu erfährst du im folgenden Artikel.
Antonia Klatt
Last Updated on 22 October 2021Was ist eine Fiskalvertretung?
Dienstleister, die ausländischen Unternehmen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Plichten helfen, werden als FIskalvertreter bezeichnet. Je nach Herkunftsland des Auftraggebers werden die Vertreter entweder freiwillig bestellt oder müssen zwingen beauftragt werden. Folgende Dienstleister kommen dabei meist in Frage:
- Steuerberater
- Rechtsanwälte
- Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
- Notare
- Speditionsunternehmen, soweit sie Hilfe in Eingangsabgabensachen leisten
Mehr Informationen zur Fiskalvertretung in der Europäischen Union findest du auf unserer Übersichtsseite.
Was macht ein Fiskalvertreter in Spanien?
Sobald du in Spanien einen Fiskalvertreter benannt hast, kümmert er sich um all umsatzsteuerlichen Pflichten. Dazu gehören unter anderem:
- Erhalt der EORI Nummer in Spanien, die für Import und Export in Europa benötigt wird
- Erhalt der spanischen Steuernummer und Umsatzsteuer Identifikationsnummer
- Einreichung der Steuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen
- Kommunikation mit den spanisch-sprachigen Behörden
Je nach Vereinbarung kann eine Fiskalvertretung in Spanien auch die Rechnungsstellung, die Zahlung der Umsatzsteuer an das spanische Finanzamt und viele weitere Tätigkeiten umfassen.
Wann brauche ich eine Fiskalvertretung in Spanien?
In Spanien, wie auch in vielen anderen EU-Ländern, ist die Bestellung eines Fiskalvertreters verpflichtet, wenn ein Unternehmen, dass nicht in der EU ansässig ist, eine der folgendenen wirtschaftlichen Transaktionen durchführt:
- Das Unternehmen ist umsatzsteuerpflichtig aufgrund der Teilnahme am MOSS oder OSS Programm und wählt das spanische Finanzamt als zuständige Behörde
- Das Unternehmen ist Vorsteuerabzugsberechtigt und muss regelmäßig Umsatzsteuererklärungen einreichen
- Das Unternehmen zahlt in Spanien Umsatzsteuer und möchte eine Umsatzsteuerrückerstattung beantragen
- Das Unternehmen importiert und exportiert Waren aus bzw. in Länder außerhalb der EU nach bzw. aus Spanien
- Das Unternehmen verkauft Waren an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten
- Das Unternehmen verkauft Waren an spanische Privatpersonen
Unternehmen, die in anderen EU-Ländern ansässig sind, können auf freiwilliger Basis einen Fiskalvertreter bestellen, wenn folgende Situationen vorliegen:
- Das Unternehmen zahlt in Spanien Umsatzsteuer und möchte eine Umsatzsteuerrückerstattung beantragen
- Das Unternehmen muss regelmäßig voranmeldungen einreichen und ist vorsteuerabzugsberechtigt
- Das Unternehmen verkauft via Versandhandel Waren an spanische Endverbraucher, nimmt nicht am OSS Programm teil und überschreitet die EU-weite Lieferschwelle, oder nimmt am OSS Programm teil und lagert Waren in Spanien
In diesen Fällen ist das EU-Unternehmen in Spanien umsatzsteuerpflichtig, kann sich aber seit einem EU-Beschluss in 2004 alleine und selbstständig um die Erledigung der steuerlichen Aufgaben kümmern.
Allerdings ist zu beachten, dass sich die spanischen Fristen von denen des Heimatlandes unterscheiden können, die jeweiligen Formulare auf Spanisch auszufüllen sind, der Kontakt mit den lokalen Behörden auf Spanisch erfolgt, und Spanien die Regelungen des Beschlusses in 2004 nur langsam umgesetzt hat. Beispielsweise ist für die Zahlung der Umsatzsteuer in Spanien noch immer eine spanische Steuernummer notwendig, die reine Versandhändler meist nicht haben. Daher kann sich auch für in der EU ansässige Firmen und Händler die Bestellung eines Fiskalvertreters in Spanien lohnen um Fristen einzuhalten, Strafen zu vermeiden, und den Kontakt mit den Behörden zu vereinfachen.
USt-Nummer in Spanien registrieren
USt-Voranmeldung in Spanien einreichen
Ernennung eines Fiskalvertreters in Spanien
Die Richtlinien zur Fiskalvertreter-Pflicht finden sich in Spanien im Umsatzsteuergesetz 37/1992. Demnach kann jede natürliche oder juristische Person in Spanien als Vertreter fungieren, solange sie einen rechtmäßigen Wohnsitz in Spanien hat. Die Gründung einer Vertretung beinhaltet in der Regel die Unterzeichnung einer notariellen Urkunde über die Bestellung des Fiskalvertreters und dessen Annahme dieser Position. Dies kann bei einem spanischen Notar oder bei einem Notar im Ausland (mit beglaubigter Übersetzung) erfolgen.
Der Vertreter selbst muss nicht im Handelsregister eingetragen sein. Er muss allerdings eine Steueridentifikationsnummer beantragen wozu es notwendig ist, die Existenz des Auftraggebers durch eine eine beglaubigte Bescheinigung des jeweiligen Handelsregisters, in dem der Auftraggeber eingetragen ist (ggf. mit beglaubigter Übersetzung), nachzuweisen.
Fiskalvertretung in anderen europäischen Ländern
Wie erwähnt, ist eine Fiskalvertretung für EU-Unternehmen in ganz Europa nicht mehr verpflichtend. Allerdings ist immer die lokale Gesetzgebung ausschlaggebend und es gibt, wie im Fall Spaniens, Ausnahmen, die eine Vertretung in umsatzsteuerlichen Angelegenheiten auch für EU-Unternehmen empfehlsam machen.
Mehr Informationen zu den lokalen Gegebenheiten zum Thema Fiskalvertretung in Deutschland, Italien, Frankreich und mehr findest du auf unseren landesspezifischen Seiten.
Land | Fiskalvertreter-Pflicht für nicht-EU Unternehmen |
Deutschland | Ja |
Niederlande | Ja |
Österreich | Ja |
Polen | Ja |
Tschechien | Nein |
Spanien | Ja |
Italien | Ja |
Frankreich | Ja |
Wenn du multinational handelst oder Waren über Online-Marktplätze wie Amazon und Fulfillment-Programme wie Amazon FBA verkaufst, kann sich statt einem normalen Fiskalvertreter auch ein spezialisierter Dienstleister, wie hellotax, lohnen. Unser spezialisiertes Team an Steuerberatern ist EU-weit für dich tätig und kümmert sich um deine Umsatzsteuerregistrierung, Einreichungen, und die Umsatzsteuer-Abfuhr in einer Vielzahl europäischer Staaten gleichzeitig. Damit erhältst du alle Information gebündelt und ersparst dir noch mehr administrativen und finanziellen Aufwand.
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Häufig gestellte Fragen
Ein Fiskalvertreter ist ein Dienstleister, der einen ausländischen Unternehmer in steuerrechtlichen Fragen gegenüber den spanischen Steuerbehörden vertritt. Er kümmert sich unter anderem um umsatzsteuerrechtliche und Zollangelegenheiten. Außerdem erleichtert er die Überwindung sprachlicher Hürden beim Kontakt mit den Behörden in Spanien.
Ein spanischer Fiskalvertreter kümmert sich unter anderem um die Registrierung für die Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldungen, Steuererklärungen, die Zahlung der Umsatzsteuer, und vieles mehr. Außerdem ist er nötig, um in Spanien die Umsatzsteuer abführen zu können.
Eine Fiskalvertreter-Pflicht besteht, wenn ein ausländisches Unternehmen steuerpflichtige Umsätze in Spanien tätigt. Als ausländisches Unternehmen zählen alle Unternehmen, die in der EU keine Betriebsstätte haben. Zu den steuerpflichtigen Umsätzen zählen viele Geschäftsvorgänge. Am relevantesten sind aber meist Verkäufe an Privatpersonen. In der EU ansässige Unternehmen müssen theoretisch keinen Fiskalvertreter in Spanien bestellen. Allerdings wird er in der Praxis oft benötigt, zum Beispiel um mit den spanischen Behörden zu kommunizieren und um die Umsatzsteuer abführen zu können.
Es können Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare und einige andere Dienstleister in Spanien als Fiskalvertreter fungieren. Außerdem können auch Spediteure, die Hilfe in Eingangsabgabensachen leisten, also während des Zoll-Prozesses beim Import in Spanien behilflich sind, als Vertreter bestellt werden. Für Händler lohnt sich meist die Beauftragung eines spezialisierten Unternehmens, dass in mehreren europäischen Ländern die Vertretung übernehmen kann.